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Gastank wer muss für die Füllung auf kommen Gastank wer muss für die Füllung auf kommen
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Gastank wer muss für die Füllung auf kommen


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  #1 (permalink)  
Alt 14.02.2012, 08:41
N.emke N.emke ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 14.02.2012
Beiträge: 1
Unglücklich Gastank wer muss für die Füllung auf kommen

Wer muss für die Gasfüllung aufkommen? Wir haben ein Mietshaus und einen Gastank. Nun haben wir schon die erste Füllung bezahlt und nun muss er wieder gefüllt werden mit 1000 L das kann doch kein Mensch immer auf einmal zahlen ist der Vermieter dazu verpflichtet diesen zu befüllen und eine und eine Abschlagsregelung in der Miete zu vereinbaren ?
Brauche dringend Rat da der Tank fast leer ist.
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  #2 (permalink)  
Alt 14.02.2012, 09:19
Kolinum Kolinum ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 23.04.2011
Beiträge: 1.013
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Wenn es ein Mietshaus mit mehreren Parteien ist, ist der Vermieter dafür verantwortlich. Wieso Sie den Tank auffüllen müssen bleibt hier verborgen. Maßgebend ist der Mietvertrag.
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  #3 (permalink)  
Alt 14.02.2012, 09:31
Mainschwimmer Mainschwimmer ist gerade online
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 06.03.2010
Ort: Ganz nah am Main
Beiträge: 2.497
Standard

[QUOTE]ist der Vermieter dazu verpflichtet diesen zu befüllen

Bei einem angemietetem Einfamilienhaus sind Sie selbst für die Befüllung verantwortlich, vergleichbar mit dem Strombezug.

Zitat:
Abschlagsregelung in der Miete zu vereinbaren
Nö, die Abschlagsregelung können Sie ja selbst ins Leben rufen, in dem Sie monatlich Geld (Kaffeedose) zurück legen und damit den Gaslieferanten bezahlen.
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  #4 (permalink)  
Alt 15.02.2012, 18:02
Bokiwi Bokiwi ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 11.03.2011
Beiträge: 350
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Hallo N.emke,
ein Mietshaus !?
Ist das ein Einfamilienhaus, dann sind Sie alleiniger Mieter und meines Wissen nach selbst fuer die Befuellung verantwortlich. Auch mal im Mietvertrag nachschauen was vereinbart worden ist !
Und wie sieht es mit den Betriebskosten aus. Stellt Ihr Vermieter eine Betriebskostenabrechnung aus, dann geht in der Regel aus die Verantwortung der Befuellung auf den Vermieter ueber.

Ist das eine Wohnung von mehreren Wohnungen innerhalb eines Objekt, dann ist in der Regel der Vermieter fuer die Befuellung verantwortlich.

Wenn Sie selbst zahlen wollen / muessen ist das eine individuelle Vereinbarung mit Ihren Vermieter wie Sie die Rechnung bezahlen.

Wenn der Vermieter fuer die Befuellung verantwortlich ist, dann habe Sie in der Regel nur das zu bezahlen was ueber die monatlichen Betriebskosten vereinbart wurde.

Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
Bokiwi
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  #5 (permalink)  
Alt 16.02.2012, 12:17
Vermieter Vermieter ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.09.2011
Beiträge: 334
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Mit Sicherheit Einfamilienhaus oder warum schweigts hier .. :-)
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  #6 (permalink)  
Alt 16.02.2012, 13:13
Mainschwimmer Mainschwimmer ist gerade online
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 06.03.2010
Ort: Ganz nah am Main
Beiträge: 2.497
Standard

Zitat:
warum schweigts hier .. :-)
Weil dem TE die Antwort nicht gefiel schweigt er lieber still.
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  #7 (permalink)  
Alt 16.02.2012, 14:32
Kolinum Kolinum ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 23.04.2011
Beiträge: 1.013
Standard

Zitat:
Zitat von Vermieter Beitrag anzeigen
........warum schweigts hier .. :-)
Es gibt offensichtlich Leute, welche schon mit wenigen Beiträgen alles begriffen haben. Freuen wir uns doch !
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füllung, gastank

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