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Brauche dringend Rat da der Tank fast leer ist. |
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Bei einem angemietetem Einfamilienhaus sind Sie selbst für die Befüllung verantwortlich, vergleichbar mit dem Strombezug. Zitat:
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ein Mietshaus !? Ist das ein Einfamilienhaus, dann sind Sie alleiniger Mieter und meines Wissen nach selbst fuer die Befuellung verantwortlich. Auch mal im Mietvertrag nachschauen was vereinbart worden ist ! Und wie sieht es mit den Betriebskosten aus. Stellt Ihr Vermieter eine Betriebskostenabrechnung aus, dann geht in der Regel aus die Verantwortung der Befuellung auf den Vermieter ueber. Ist das eine Wohnung von mehreren Wohnungen innerhalb eines Objekt, dann ist in der Regel der Vermieter fuer die Befuellung verantwortlich. Wenn Sie selbst zahlen wollen / muessen ist das eine individuelle Vereinbarung mit Ihren Vermieter wie Sie die Rechnung bezahlen. Wenn der Vermieter fuer die Befuellung verantwortlich ist, dann habe Sie in der Regel nur das zu bezahlen was ueber die monatlichen Betriebskosten vereinbart wurde. Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung Bokiwi |