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Änderung Abrechnungsperiode nach Auszug Änderung Abrechnungsperiode nach Auszug
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Änderung Abrechnungsperiode nach Auszug


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  #1 (permalink)  
Alt 15.02.2012, 09:53
matrelle matrelle ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.02.2012
Beiträge: 2
Standard Änderung Abrechnungsperiode nach Auszug

Hallo,

ich habe eine etwas spezifische Frage zu den Nebenkosten meiner alten Wohnung.

Basisdaten:
Wohnzeit: 3 Jahre bis 30.09.2011, also 273 Tage in 2011
Abrechnungszeitraum Nebenkostenabrechnung 2010: 1.1.2010-31.12.2010
Wohnfläche meiner Wohnung 1/3 vom Haus

In der neuen Abrechnung von 2011 ist mein Ex-Vermieter auf einen anderen Zeitraum umgeschwenkt. Abrechnungszeitraum 2011: 15.12.2010-25.11.2011 (Abrechnungszeitraum des Energieversorger)also 346 Tage

Die Nebenkostenabrechnung splitet sich in Heizkosten und normale Betriebskosten.

Frage 1:

Bei den allg. Betriebskosten ist zum Beispiel der Posten Grundsteuer, mit sagen wir, 700€ enthalten. Verteilt nach Fläche.

Abrechnung 2010: 700*1/3(Wohnfläche)= 233,33€
Abrechnung 2011: 700*1/3(Wohnfläche)/346(Neuer Abrechnungszeitraum)*273(Meine anteiligen Tage 2011) = 184,10€

Ist das so zulässig?
Ohne Änderung des Abrechnungszeitraums, also auf 365 Tage bezogen würden sich nur 174,52€ Euro ergeben. Diese Rechnung zieht sich durch die Gesamt Abrechnung.

Frage 2:
Bei den Gemeinkosten der Heizung ergibt sich eine Wartung i.h.v 150€. Die Wartung wurde durchgeführt am 28.12.2011
Nun liegt diese Wartung nicht mehr im neuen Abrechnungszeitraum
Kann diese dennoch angesetzt werden?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Gruß
Michael
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  #2 (permalink)  
Alt 15.02.2012, 10:07
Mainschwimmer Mainschwimmer ist gerade online
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 06.03.2010
Ort: Ganz nah am Main
Beiträge: 2.497
Standard

Hast du den Ex schon gefragt, warum er den Zeitraum geändert hat?
Und warum er für 2011 den Beginn in einen abgerechneten Zeitraum verlegt hat?

Ich würde diese Abrechnung zurückweisen und auf eine neue, die dann den Zeitraum wie in der Vergangenheit abdeckt, bestehen.

Was du machst ist natürlich deine Entscheidung.
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  #3 (permalink)  
Alt 15.02.2012, 10:16
Kolinum Kolinum ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 23.04.2011
Beiträge: 1.013
Standard

Zitat:
Abrechnungszeitraum 2011: 15.12.2010-25.11.2011
Auffällig hier ist, dass Sie bereits für den Zeitraum vom 16.12.2010 bis zum 31.12.2010 schon einmal die Betriebskosten zahlten. Wäre also doppelt. Können Sie nur mit dem Vermieter klären.

Zitat:
Frage 2:
Bei den Gemeinkosten der Heizung ergibt sich eine Wartung i.h.v 150€. Die Wartung wurde durchgeführt am 28.12.2011
Nun liegt diese Wartung nicht mehr im neuen Abrechnungszeitraum
Kann diese dennoch angesetzt werden?
Alle im gesamten Abrechnungszeitraum anfallenden Kosten fließen ein. Sie zahlen jedoch nur anteilig Ihrer Mietzeit. Das ist so korrekt.
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  #4 (permalink)  
Alt 15.02.2012, 20:13
Bokiwi Bokiwi ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 11.03.2011
Beiträge: 350
Standard

Hallo matrelle,
es gibt den Paragrafen 556 Abs. 3 BGB und 20 Abs.3 NMV. Dort ist beschrieben dass eine Abweichung von dem 12 Monats - Zeitraum fuer die Betriebskostenabrechnung ( Beko ) prinzipiell nicht zulaessig ist. Falls es massgebliche Gruende dafuer bestehen sollten, dann sind in der Regel auch zwei Abrechnungen zu erstellen.
Daher muss Ihre bereits geleistete Zahlung vom 15.12.2010 bis 31.12.2010 in der Abrechnung 2011 beruecksichtig werden. Falls es nicht der Fall ist, so muss allein durch die Mindestanforderung an einer Beko Abrechnung so dargestellt werden, dass Sie es verstehen koennen. Solange es nicht transparent und nachvollziehbar fuer Sie ist, sollte der Vermieter Ihnen das erklaeren koennen bzw. muessen.

Wenn ausserhalb des Abrechnugszeitraum von 12 Monaten Rechnungen zu zahlen sind, dann kann der Mieter in der Regel damit erst belastet werden wenn der Abrechnungszeitraum faellig ist. Da der Leistungszeitraum nicht den Abrechungszeitraum entspricht.

Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
Bokiwi
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  #5 (permalink)  
Alt 20.02.2012, 07:34
matrelle matrelle ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.02.2012
Beiträge: 2
Standard

Vielen Dank für eure Antworten. Ihr habt mir sehr weitergeholfen.
Werd mich wohl dann demnächst mal mit meinex ehem. Vermieter zusammensetzen und das hanze durchkauen.
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Stichworte
abrechnungsperiode, auszug, änderung

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