|
|||||||
| Jetzt kostenlos registrieren! | Hilfe | Benutzerliste | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
![]() |
|
|
LinkBack | Themen-Optionen |
|
|||
|
ich habe eine etwas spezifische Frage zu den Nebenkosten meiner alten Wohnung. Basisdaten: Wohnzeit: 3 Jahre bis 30.09.2011, also 273 Tage in 2011 Abrechnungszeitraum Nebenkostenabrechnung 2010: 1.1.2010-31.12.2010 Wohnfläche meiner Wohnung 1/3 vom Haus In der neuen Abrechnung von 2011 ist mein Ex-Vermieter auf einen anderen Zeitraum umgeschwenkt. Abrechnungszeitraum 2011: 15.12.2010-25.11.2011 (Abrechnungszeitraum des Energieversorger)also 346 Tage Die Nebenkostenabrechnung splitet sich in Heizkosten und normale Betriebskosten. Frage 1: Bei den allg. Betriebskosten ist zum Beispiel der Posten Grundsteuer, mit sagen wir, 700€ enthalten. Verteilt nach Fläche. Abrechnung 2010: 700*1/3(Wohnfläche)= 233,33€ Abrechnung 2011: 700*1/3(Wohnfläche)/346(Neuer Abrechnungszeitraum)*273(Meine anteiligen Tage 2011) = 184,10€ Ist das so zulässig? Ohne Änderung des Abrechnungszeitraums, also auf 365 Tage bezogen würden sich nur 174,52€ Euro ergeben. Diese Rechnung zieht sich durch die Gesamt Abrechnung. Frage 2: Bei den Gemeinkosten der Heizung ergibt sich eine Wartung i.h.v 150€. Die Wartung wurde durchgeführt am 28.12.2011 Nun liegt diese Wartung nicht mehr im neuen Abrechnungszeitraum Kann diese dennoch angesetzt werden? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Gruß Michael |
|
|||
|
Und warum er für 2011 den Beginn in einen abgerechneten Zeitraum verlegt hat? Ich würde diese Abrechnung zurückweisen und auf eine neue, die dann den Zeitraum wie in der Vergangenheit abdeckt, bestehen. Was du machst ist natürlich deine Entscheidung. |
|
|||
|
Zitat:
Zitat:
|
|
|||
|
es gibt den Paragrafen 556 Abs. 3 BGB und 20 Abs.3 NMV. Dort ist beschrieben dass eine Abweichung von dem 12 Monats - Zeitraum fuer die Betriebskostenabrechnung ( Beko ) prinzipiell nicht zulaessig ist. Falls es massgebliche Gruende dafuer bestehen sollten, dann sind in der Regel auch zwei Abrechnungen zu erstellen. Daher muss Ihre bereits geleistete Zahlung vom 15.12.2010 bis 31.12.2010 in der Abrechnung 2011 beruecksichtig werden. Falls es nicht der Fall ist, so muss allein durch die Mindestanforderung an einer Beko Abrechnung so dargestellt werden, dass Sie es verstehen koennen. Solange es nicht transparent und nachvollziehbar fuer Sie ist, sollte der Vermieter Ihnen das erklaeren koennen bzw. muessen. Wenn ausserhalb des Abrechnugszeitraum von 12 Monaten Rechnungen zu zahlen sind, dann kann der Mieter in der Regel damit erst belastet werden wenn der Abrechnungszeitraum faellig ist. Da der Leistungszeitraum nicht den Abrechungszeitraum entspricht. Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung Bokiwi |
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| abrechnungsperiode, auszug, änderung |
| Themen-Optionen | |
|
|
Ähnliche Themen
|
||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Änderung des Mietvertrages vor Einzug der Wohnung | schuhtt | Mietvertrag | 1 | 09.01.2012 22:08 |
| Rückwirkende Änderung des Mietvertrages zulässig? | juergen-a | Mietvertrag | 3 | 08.11.2011 11:02 |
| Abrechnungszeitraum für Nebenkosten ( Abrechnungsperiode ) | neuling2011 | Nebenkosten - Betriebskosten | 3 | 30.08.2011 10:58 |
| Änderung Betriebskosten | pendecho | Nebenkosten - Betriebskosten | 5 | 28.02.2011 11:47 |
| Miete änderung | MichaelKRI | Mietvertrag | 1 | 16.01.2011 20:30 |