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Wenn der besagte Mieter dann nach etwa 1,5 Jahren Mietverhältnis seine erste Betriebskostenabrechnung erhielte, wären darin immense Kosten für einen Winterdienst enthalten über den der Mieter nie informiert wurde. Die Rückzahlung ist somit geringer als erwartet. In den vorigen Abrechnungen der anderen Mieter (die schon länger im Haus wohnen) wäre dieser Posten dieses Jahr ebenfalls erstmalig aufgeführt. Der Hausverwalter weist jegliche Forderung zurück ohne zu begründen auf welcher Grundlage er die Umlage der Kosten für gerechtfertigt hält. Folgende Fragestellungen: a) Müsste der Mieter die Kosten für den Winterdienst zahlen? b) Dürfte der Mieter nach mehrmaliger Fristsetzung den geforderten Betrag einmalig von der Miete abziehen? Wäre es in diesem Fall sinnvoll den Betrag ausdrücklich von den Nebenkosten bzw ausdrücklich von der Kaltmiete abzuziehen oder wäre dies egal? c) Angenommen die einzige Möglichkeit den Vermieter zu irgendeiner Reaktion zu bewegen wären Einschreiben. Dürften die reinen Portokosten hierfür ebenfalls einbehalten werden? Bei Antworten wäre es prima, wenn dazu angegeben würde wodurch man seine Aussagen begründet sieht. Antworten in denen eine vage, unbelegte Ahnung als profundes Wissen dargestellt werden sind kontraproduktiv! Vielen Dank im Voraus! |
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In der Tat vermute ich, dass es hier Leute gibt die Ahnung haben und anderen helfen wollen. Nur leider gibt es erfahrungsgemäß auch viele Leute die einfach mal losschwadronieren ohne Ahnung zu haben, oder sogar ohne irgendetwas zum Thema sagen zu wollen. Natürlich sind auch Ahnungen willkommen, aber am liebsten auch als solche erkennbar gemacht. |
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Der Weg zum Anwalt bleibt dir ja unbenommen. |
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exakte Antworten auf Ihren Fragen sind nicht ohnen weiteres moeglich, vielleicht koennen folgende Infos event. weiterhelfen. Zu Frage a) da stellt sich schlicht und einfach die Frage womit sich die Rechnung begruendet. Laut Mietvertrag haben sich die Mieter dazu verpflichtet und sind diese Verpflichtung auch nachgekommen. Wenn es nicht so war geht die Pflicht auf den Vermieter ueber. Kann er es nachweisen, dass die Mieterpflicht nicht erfuellt wurde ? Kann der Vermieter auch beweisen, dass der Winterdienst notwendig und von Ihn ( oder beauftragtes Unternehmen ) durchgefuehrt wurde ? ( Hier event. Wetterkartenarchiv aufsuchen !! ) Dazu kommt noch die genaue Regelung des Winterdienst. Ist der Winterdienst als Betriebskostenvorauszahlung mit in den Betriebskostenpunkte ( 17 versch. Bekos gibt es ) erwaehnt ? Falls ja, dann ist eine Umlegung auf den Mieter moeglich. Falls nein, kann er die Bekos Winterdienst nur auf den Mieter umlegen, wenn der Mietvertrag eine Mehrbelastungsklausel enthaelt und fruehzeitig / schriftlich die Mieter die Einfuehrung des neuen Beko Punkt mitteilt. Tipp: Wenn ein Hausmeister auch ueber Ihre Bekos beschaeftigt wird, dann genau darstellen lassen, was zu den Aufgaben des Hausmeisters gehoert. Zu Frage b) besteht in der Regel noch keine Berechtigung. Da es ersteinmal genau geklaert werden sollte bzw. muss. Siehe oben. Wenn es eine Berechtigung besteht, so ist es ratsam ersteinmal den Vermieter auf die Rueckzahlung hinzuweisen. Denn nichtbegruendete Einbehaltung von Beko Vorauszahlungen oder auch Mietzahlungen kann sich schnell als Rueckstand der Pflichtzahlungen summieren und schlimmsten Falls ( je nach Summe ) zur fristlosen Kuendigung von Seiten des Vermieters. Zu Frage C) gilt auch, es muss berechtigt und begruendet sein. Es besteht keine Pflicht den Brief ueber den Postweg an den Vermieter zu senden. Alternativ waere auch eine pers. Ubergabe moeglich. Tipp: Da mehrere Mieter davon betroffen sind, sollten Sie sich alle zusammen an den Vermieter schriftlich wenden und um Stellungsnahme bitten. Denn viele Mieter - grosse Wirkung ! Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung Bokiwi Geändert von Bokiwi (16.02.2012 um 15:50 Uhr) |
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Unter den Betriebskosten sind unter anderem die Punkte "Kosten der Straßenreinigung und Müllbeseitigung" und unter "sonstige Betriebskosten" ist der Haken bei "weitere Kosten:" gesetzt worauf nur folgt, dass der Strom selbst mit den Stadtwerken abzurechnen sei. Die Posten Straßenreinigung und Müllbeseitigung sind in der Betriebskostenabrechnung zusätzlich zu dem Winterdienst nochmals gesondert aufgeführt. Alle weiteren Punkte haben definitiv nichts mit Winterdienst zu tun. Es gibt zwar auch "die Kosten für den Hauswart", diese sind jedoch ebenfalls aufgeführt und es handelt sich um einen anderen Dienstleister mit gesonderten Rechnungen. Zitat:
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Ich hoffe die Details zum fiktiven Szenarium sind hilfreich für genauere Aussagen. Aber wenn ich Bokiwis Erläuterung recht deute, liegt die Rechtslage zusammen mit den gegebenen Details klar auf Seiten des Mieters. Richtig? Nochmals Danke für die Antwort! |
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| Stichworte |
| nebenkosten, rückforderung, von miete abziehen, winterdienst, winterdienstkosten |
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