Hallo schischi,
eine Rechtsberatung darf ich nicht machen.
Ein paar Infos zu der Betriebskostenabrechnung kann ich Ihnen mitteilen.
Eine Betriebskostenabrechnung muss vier Mindestanforderung erfuellen
> komplette Zusammenstellung der gesamten umlegbaren Betriebskosten
> Angaben und Erlaeuterung der Verteilerschluessels
> Mieter Anteilsberechnung
> Mieter Vorauszahlungen muessen in Abzug gebracht werden
Wenn diese Mindestvoraussetzungen nicht erfuellt werden, dann liegt in der Regel ein formeller Fehler vor.
Der Vermieter kann an der Abrechnung mit formelle Fehler innerhalb der Abrechnungsfrist in der Regel ohne weiteres eine Korrektur durchfuehren.
Und solange keine Unsicherheit oder Streit zwischen den Parteien erfolgt ist, ist die vorbehaltlose Zahlung des Ausgleich ohne weitere Bedeutung. Das kann bedeuten das der Mieter zu viel gezahlte Betraege zurueck fordern kann.
Da Betriebskostenabrechnungen in vielen Faellen in einen Streit enden koennen, sollte ueber ein fachkundigen Rechtsanwalt, Mieterschutzbund oder ueber ein Gespraech mit den Vermieter nachgedacht werden.
Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
Gruß Bokiwi
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