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Thema: Nebenkosten "formal" korrekt?

  1. #1
    schischi ist offline Neuer Benutzer
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    Standard Nebenkosten "formal" korrekt?

    Hallo,

    der Vermieter hat am 13.12.2011 die NKA für 2010 übermittelt. Die sah etwa wie folgt aus:
    Ausgaben laut Abrechnung: 1911,94EUR
    Grundsteuer: 174,46EUR

    Gesamtkosten: 2086,40EUR
    Verauszahlungen: -1560,00EUR
    Nachzahlung: 526,40EUR

    Eine tatsächliche Abrechnung wie oben geschrieben war tatsächlich nicht enthalten. Lediglich die Heizkostenabrechnung der Firma Techem (ausgestellt auf einen falschen Namen aber auf die korrekte Wohnung) und eine fehlerhafter Grundsteuerbeleg war als Anlagen beigefügt.

    Nach schriftlichem Widerspruch hat der Vermieter am 29.12.2011 einen Korrekturversuch erstellt, den wir erst im Januar 2012 erhalten haben. In dieser Korrektur hat er nur den korrekten Grundsteuerbescheid begefügt und erklärt, dass die Differenz aus den "Kosten laut Abrechnung" und der Heizkostenabrechnung der Firma Techem Kosten für "Versicherung, Hauswart, Winterdienst Hausmüllentsorgung etc." seinen.

    Nun die Frage: Liegt hier eine "formal" korrekte Nebenkostenabrechnung vor? Wenn nicht, wären die Forderungen der Vermieters verfallen.

    Zweite Frage: Wir haben dem Vermieter bereits die o.g. Nachzahlung aus der NKA 2010 bereits bezahlt, leider nicht "unter Vorbehalt". Kann der Betrag dennoch zurückgefordert und notfalls geklagt werden, wenn die NKA "formal" inkorrekt war und ist?

    Danke für eure Hilfe. Anwälte sind so furchtbar teuer.

    Schischi

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  3. #2
    Vermieter ist offline Erfahrener Benutzer
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    Standard

    Mit diesen Daten allein nur schwer einzuschätzen. Dazu müsste man die Abrechnung sehen.

    Es gibt gewisse Grundvoraussetzungen für eine korrekte Abrechnung.

    Diese findest Du z.B. hier

    Nebenkostenabrechnung - Betriebskostenabrechnung

    Wenn dann noch konkrete Fragen bestehen einfach nochmal fragen. :-)

  4. #3
    schischi ist offline Neuer Benutzer
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    Standard Danke

    Hallo,

    danke für den Link, dort habe ich noch einige interessant Entscheidungen des BGH und Paragaphen des BGB gefunden.

    Schischi

  5. #4
    Bokiwi ist offline Erfahrener Benutzer
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    Standard

    Hallo schischi,
    eine Rechtsberatung darf ich nicht machen.
    Ein paar Infos zu der Betriebskostenabrechnung kann ich Ihnen mitteilen.

    Eine Betriebskostenabrechnung muss vier Mindestanforderung erfuellen
    > komplette Zusammenstellung der gesamten umlegbaren Betriebskosten
    > Angaben und Erlaeuterung der Verteilerschluessels
    > Mieter Anteilsberechnung
    > Mieter Vorauszahlungen muessen in Abzug gebracht werden

    Wenn diese Mindestvoraussetzungen nicht erfuellt werden, dann liegt in der Regel ein formeller Fehler vor.

    Der Vermieter kann an der Abrechnung mit formelle Fehler innerhalb der Abrechnungsfrist in der Regel ohne weiteres eine Korrektur durchfuehren.
    Und solange keine Unsicherheit oder Streit zwischen den Parteien erfolgt ist, ist die vorbehaltlose Zahlung des Ausgleich ohne weitere Bedeutung. Das kann bedeuten das der Mieter zu viel gezahlte Betraege zurueck fordern kann.

    Da Betriebskostenabrechnungen in vielen Faellen in einen Streit enden koennen, sollte ueber ein fachkundigen Rechtsanwalt, Mieterschutzbund oder ueber ein Gespraech mit den Vermieter nachgedacht werden.
    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

  6. #5
    Berny ist offline Erfahrener Benutzer
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    Standard

    Zitat Zitat von Bokiwi Beitrag anzeigen
    Und solange keine Unsicherheit oder Streit zwischen den Parteien erfolgt ist, ist die vorbehaltlose Zahlung des Ausgleich ohne weitere Bedeutung. Das kann bedeuten das der Mieter zu viel gezahlte Betraege zurueck fordern kann.
    Bist Du sicher? Ich nicht. Wo kann man das nachlesen?
    Hier äussere ich stets nur meine Meinung als Mieter und Vermieter, keine Rechts- oder Steuerberatung.

    Es grüsst Berny.

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