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Thema: Ablösesumme für Parkplatz als Nebenkosten?

  1. #1
    charodas ist offline Neuer Benutzer
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    Standard Ablösesumme für Parkplatz als Nebenkosten?

    Hallo zusammen,

    meine kleine Nichte ist 18 und lebt alleine von Schülerbafög. Sie hat mir am Wochenende ihren Mietvertrag gezeigt.

    Zum einen hat ihr der Vermieter einen "Stellplatz" im Mietpreis mitvermietet, den es gar nicht gibt - er hat gar keine Stellplätze! Eine Angabe zu den Stellplatzkosten ist nicht enthalten.

    Bei einer Nebenkostenaufstellung pro Monat, die er beigelegt hat, berechnet er "Stellplatz 20,-".

    Daraufhin habe ich bei der Stadtverwaltung nachgefragt. Da der Vermieter keine Stellplätze nachweisen konnte, musste er bei der Gemeinde eine sog. Parkplatz Ablöse in Höhe von 2000,- € pro fehlendem Stellplatz zahlen.

    1. Frage: Kann er diesen Betrag auf die Mieter als monatliche Nebenkosten umlegen?

    2. Frage: Kann ich unabhängig von den 20,- € Nebenkosten die Miete um den nicht vorhandenen Stellplatz mindern?

    Hat jemand damit schon mal Erfahrungen gemacht?

    Viele Grüße
    Ralph

  2. # ADS
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  3. #2
    Gruwo ist offline Erfahrener Benutzer
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    Standard

    Zum einen hat ihr der Vermieter einen "Stellplatz" im Mietpreis mitvermietet, den es gar nicht gibt - er hat gar keine Stellplätze! Eine Angabe zu den Stellplatzkosten ist nicht enthalten.
    Wenn im Mietvertrag ein Stellplatz vereinbart wurde, der tatsächlich nicht vorhanden ist, so stellt dies sicherlich einen Mangel dar. Da allerdings keine Angaben über die Höhe der Stellplatzmiete im Vertrag enthalten ist, kann man sich über die Höhe einer Mietminderung vortrefflich streiten.

    Bei einer Nebenkostenaufstellung pro Monat, die er beigelegt hat, berechnet er "Stellplatz 20,-".
    Ein Stellplatz hat mit Nebenkosten absolut nichts zu tun

    Daraufhin habe ich bei der Stadtverwaltung nachgefragt. Da der Vermieter keine Stellplätze nachweisen konnte, musste er bei der Gemeinde eine sog. Parkplatz Ablöse in Höhe von 2000,- € pro fehlendem Stellplatz zahlen.

    1. Frage: Kann er diesen Betrag auf die Mieter als monatliche Nebenkosten umlegen?
    Ein klares Nein

  4. #3
    Berny ist offline Erfahrener Benutzer
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    Standard

    Zitat Zitat von charodas Beitrag anzeigen
    Bei einer Nebenkostenaufstellung pro Monat, die er beigelegt hat, berechnet er "Stellplatz 20,-".
    Hallo Ralph,
    ergänzend zu @Gruwo:
    Solch einen Fall hatten wir schon einmal: Da für den Stellplatz keine Spalte im MV vorhanden war, wurde er einfach bei den NK eingetragen. Tatsächlich war der Preis aber als Miete zu bewerten, denn nicht jeder VM ist da 100%ig kundig.
    M.E. kannste die 20€ für den nicht vorhandenen Stellplatz von der Miete abziehen. Ich würde dies auf jeden Fall dem VM schriftlich (ein kurzer lapidarer Satz genügt) mitteilen.
    Hier äussere ich stets nur meine Meinung, keine Rechts- oder Steuerberatung.

    Es grüsst Berny.

  5. #4
    Gruwo ist offline Erfahrener Benutzer
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    Hallo Berny:

    Aber nur, wenn die Nebenkostenaufstellung Bestandteil des Mietvertrages ist oder eindeutig als solche gewertet werden kann. Und das scheint mir hier eher nicht der Fall.

  6. #5
    Berny ist offline Erfahrener Benutzer
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    Zitat Zitat von Gruwo Beitrag anzeigen
    Aber nur, wenn die Nebenkostenaufstellung Bestandteil des Mietvertrages ist oder eindeutig als solche gewertet werden kann.
    Moin Gruwo,
    jaa, dass die NK-Aufstellung Bestandteil des MV ist, darauf müsste im MV m.E. explizit hingewiesen werden. Am besten noch mit Namenszeichen und Datum versehen.
    Hier äussere ich stets nur meine Meinung, keine Rechts- oder Steuerberatung.

    Es grüsst Berny.

  7. #6
    Bokiwi ist offline Erfahrener Benutzer
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    Hallo charodas,
    ergaenzend zu den Beitraegen. Am besten schriftlich mit Nachweis den Vermieter um Stellungnahme bitte. Wie es sich denn begruendet, ein Stellplatz zu vermieten und zu verrechnen den es garnicht gibt.
    Gegebenfalls Rueckerstattung der geleisteten Stellplatzbetraege verlangen, da Ihre Nichte anscheinend "getaeuscht" wurde.
    Achtung: Ihre Nichte, da Sie Mieterin ist, muss das Schreiben unterzeichnen.
    Tipp: Es scheint so, als ob es mehrere "Baustellen" im Mietvertrag, Nebenkosten vorhanden sind. Sie sind ja schon im Forum angemeldet....
    Geändert von Bokiwi (17.04.2012 um 18:14 Uhr)
    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

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