Hallo charodas,
ergaenzend zu den Beitraegen. Am besten schriftlich mit Nachweis den Vermieter um Stellungnahme bitte. Wie es sich denn begruendet, ein Stellplatz zu vermieten und zu verrechnen den es garnicht gibt.
Gegebenfalls Rueckerstattung der geleisteten Stellplatzbetraege verlangen, da Ihre Nichte anscheinend "getaeuscht" wurde.
Achtung: Ihre Nichte, da Sie Mieterin ist, muss das Schreiben unterzeichnen.
Tipp: Es scheint so, als ob es mehrere "Baustellen" im Mietvertrag, Nebenkosten vorhanden sind. Sie sind ja schon im Forum angemeldet....
Geändert von Bokiwi (17.04.2012 um 18:14 Uhr)
Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
Gruß Bokiwi
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