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Thema: Versicherungen

  1. #1
    manni0103 ist offline Neuer Benutzer
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    Standard Versicherungen

    Hallo zusammen,
    meine Frage ob mein Vermieter die folgenen Versicherungen komplett auf die Vermieter umlegen kann. Ich weiss das er die Grundsteuer und die Haftpflichtversicherung auf die Mieter umlegen darf. Wie ist es mit der Gebäudebrandversicherung und dem Niederschlagwasser?

    Gruss Manni

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  3. #2
    Berny ist offline Erfahrener Benutzer
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    Standard

    Hi manni0103,

    nur dann, wenn die Posten im Mietvertrag als umlegbar vereinbart wurden.
    Oder wenn im MV auf die Betriebskostenverordnung oder die II. Berechnungsverordnung Bezug genommen wird.
    Siehe auch hier: Betriebskostenverordnung ? Wikipedia
    Was sagt Dein MV?
    PS: http://www.gesetze-im-internet.de/bu...rkv/gesamt.pdf
    Geändert von Berny (09.07.2012 um 14:22 Uhr)
    Hier äussere ich stets nur meine Meinung, keine Rechts- oder Steuerberatung.

    Es grüsst Berny.

  4. #3
    Vermieter ist offline Erfahrener Benutzer
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    Standard

    Was Berny damit sagen möchte, im Regelfall und im Standard Mietvertrag sind die Kosten für die Gebäudeversicherung und das Niederschlagswasser umlegbar. Ja.

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