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Mein Vermieter hat den Allgemeinstrom, die Schornsteinfegerkosten und die Wartungskosten in die Heizkosten integriert.Darf er das? |
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Den Strom für die Heizung könnte er aber auch anhand des Energieverbrauchs ansetzen, dann wären Sie aber garantiert nicht besser gestellt. Fragen Sie doch mal den Dienstleister, der Ihre Heizkostenabrechnung erstellt. Oder wollen Sie wegen ein paar Euro im Jahr einen Streit auslösen? |
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Nachtrag: Bevor Sie mit Ihrer Milchmädchenrechnung weiter machen, sollten Sie sich bitte mit der Heizanlagen- und Heizkostenverordnung vertraut machen, denn Ihre Rechnung stimmt garantiert nicht. Der Strom für den Betrieb der Heizung wird/kann/darf/muss in die Heizkosten eingerechnet werden, genau wie die Wartungskosten und die Kosten für den Kaminkehrer. Eine Abrechnung, wie Sie es wünschen, nach Wohnfläche wäre Unsinn. Sie könnten bestenfalls verlangen, dass die Beleuchtung der Gemeinschaftsfläche über einen eigenen Zähler abgerechnet wird. Aber das wird teurer als die paar Cent, die Sie jetzt mehr im Jahr bezahlen. Geändert von Mainschwimmer (22.05.2010 um 11:20 Uhr) |
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Zitat:
das ist natürlich ein ganz schöner Hammer, diese Diskrepanz!! Ich würde hierüber ein Sachverständigengutachten in Auftrag geben.
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Hier äussere ich stets nur meine Meinung, keine Rechts- oder Steuerberatung. Es grüsst Berny. |
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| Stichworte |
| abrechnen, allgemeine, betriebskosten, heizungskosten, heizungsnebenkosten |
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