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Allgemeine Betriebskosten in den Heizungskosten abrechnen? Allgemeine Betriebskosten in den Heizungskosten abrechnen?
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Allgemeine Betriebskosten in den Heizungskosten abrechnen?


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  #1 (permalink)  
Alt 21.05.2010, 20:43
Forschtner Forschtner ist offline
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Registriert seit: 19.05.2010
Ort: Forst in der Lausitz
Beiträge: 14
Standard Allgemeine Betriebskosten in den Heizungskosten abrechnen?

Hallo,

Mein Vermieter hat den Allgemeinstrom, die Schornsteinfegerkosten und die Wartungskosten in die Heizkosten integriert.Darf er das?
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  #2 (permalink)  
Alt 22.05.2010, 07:55
Mainschwimmer Mainschwimmer ist gerade online
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Registriert seit: 06.03.2010
Ort: Ganz nah am Main
Beiträge: 2.497
Standard

Das sind Nebenkosten Heizung und die gehören in diese Rubrik.

Wie oder wo sollen diese Kosten, die rund ums Heizen entstehen, denn in Rechnung gestellt werden?
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  #3 (permalink)  
Alt 22.05.2010, 07:58
Forschtner Forschtner ist offline
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Registriert seit: 19.05.2010
Ort: Forst in der Lausitz
Beiträge: 14
Standard

Auch wenn das Hauslicht im Betriebsstrom integriert ist?Und dies zu 70% über den Verbrauch abgerechnet wird.

Geändert von Forschtner (22.05.2010 um 08:02 Uhr)
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  #4 (permalink)  
Alt 22.05.2010, 08:58
Mainschwimmer Mainschwimmer ist gerade online
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Registriert seit: 06.03.2010
Ort: Ganz nah am Main
Beiträge: 2.497
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Der Vermieter muss keine getrennte Erfassung von Hauslicht und Heizungsstrom vornehmen. Den Verbrauch des Treppenhauslichtes können Sie sich ja selbst ausrechnen und wenn dafür ein eigener Zähler angeschafft würde, wäre das teurer als der Energieverbrauch.

Den Strom für die Heizung könnte er aber auch anhand des Energieverbrauchs ansetzen, dann wären Sie aber garantiert nicht besser gestellt. Fragen Sie doch mal den Dienstleister, der Ihre Heizkostenabrechnung erstellt.

Oder wollen Sie wegen ein paar Euro im Jahr einen Streit auslösen?
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  #5 (permalink)  
Alt 22.05.2010, 09:42
Forschtner Forschtner ist offline
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Registriert seit: 19.05.2010
Ort: Forst in der Lausitz
Beiträge: 14
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Bei mir egibt die Abrechnung über die Heizungskosten allein beim Strom einen zusätzlich zu zahlenden Betrag von 10,45€ gegenüber der Abrechnung über m²
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  #6 (permalink)  
Alt 22.05.2010, 10:47
Mainschwimmer Mainschwimmer ist gerade online
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Registriert seit: 06.03.2010
Ort: Ganz nah am Main
Beiträge: 2.497
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Bitte nehmen Sie Ihre Abrechnung und legen sie die einem Mieterverein oder Anwalt für Mietrecht zur Prüfung vor. Das wird dann zwar etwas teurer als 10,45 Euro, aber des Menschen Wille ist sein Himmelreich, oder so ähnlich.

Nachtrag:

Bevor Sie mit Ihrer Milchmädchenrechnung weiter machen, sollten Sie sich bitte mit der Heizanlagen- und Heizkostenverordnung vertraut machen, denn Ihre Rechnung stimmt garantiert nicht. Der Strom für den Betrieb der Heizung wird/kann/darf/muss in die Heizkosten eingerechnet werden, genau wie die Wartungskosten und die Kosten für den Kaminkehrer. Eine Abrechnung, wie Sie es wünschen, nach Wohnfläche wäre Unsinn.

Sie könnten bestenfalls verlangen, dass die Beleuchtung der Gemeinschaftsfläche über einen eigenen Zähler abgerechnet wird. Aber das wird teurer als die paar Cent, die Sie jetzt mehr im Jahr bezahlen.

Geändert von Mainschwimmer (22.05.2010 um 11:20 Uhr)
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  #7 (permalink)  
Alt 22.05.2010, 23:32
Berny Berny ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 09.03.2010
Beiträge: 3.086
Standard

Zitat:
Zitat von Forschtner Beitrag anzeigen
Bei mir egibt die Abrechnung über die Heizungskosten allein beim Strom einen zusätzlich zu zahlenden Betrag von 10,45€ gegenüber der Abrechnung über m²
Hallo Forschtner,
das ist natürlich ein ganz schöner Hammer, diese Diskrepanz!!
Ich würde hierüber ein Sachverständigengutachten in Auftrag geben.
__________________
Hier äussere ich stets nur meine Meinung, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Es grüsst Berny.
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Stichworte
abrechnen, allgemeine, betriebskosten, heizungskosten, heizungsnebenkosten

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