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habe vor einigen Wochen die Nebenkostenabrechnung (Heizung und Warmwasser) meiner alten Wohnung bekommen aus der ich am 28.10.08 ausgezogen bin - alles fristgerecht -. Die Abrechnungszeiträume gingen dort immer, zb. am 01.10.07 bis 30.09.08 . Ich habe also Nach der letzten regulären Abrechnung noch einen Monat dort gewohnt. Genau für diesen Zeitraum möchte der Vermieter Ein Nachzahlung von ca 90€. Da diese Forderung, was einem schon der gesunde Menschenverstand sagt, viel zu hoch ist hab ich die Abrechnung mal mit denen aus vorhergehenden Jahrgängen kontrolliert und bin zum Ergebnis gekommen das ich täglich mind 198 Liter Heißwasser (60°) - davor waren es nur 49 Liter und ich war Langduscher. Bei den Heizkosten sieht es nicht ganz so Krass aus aber wenn man bedenkt das es im Okt. 08 im Ø ca 10° war bei denen man eine Wohnung kaum oder garnicht beheizen muss ähnlich viel verbraucht haben soll wie in einem richtigem Wintermonat finde ich das seltsam. Obendrein hat die Ablesung der Nachmieter quittiert, welchem höhere Anfangswerte zugute kämen. Desweiteren ist auf der Quittung das falsche Einzugdatum des Nachmieters angeben... Für wertvolle Tips, Hinweise oder Ratschläge wäre ich sehr verbunden. Danke im voraus! mfg |
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"... hab ich die Abrechnung mal mit denen aus vorhergehenden Jahrgängen kontrolliert und bin zum Ergebnis gekommen das ich täglich mind 198 Liter Heißwasser (60°) - davor waren es nur 49 Liter..." Kannst Du das anhand von quittierten Ableseprotokollen beweisen? "Bei den Heizkosten sieht es nicht ganz so Krass aus aber wenn man bedenkt das es im Okt. 08 im Ø ca 10° war bei denen man eine Wohnung kaum oder garnicht beheizen muss ähnlich viel verbraucht haben soll wie in einem richtigem Wintermonat finde ich das seltsam." Kann ja sein, ist aber nichts handfestes... "Obendrein hat die Ablesung der Nachmieter quittiert, welchem höhere Anfangswerte zugute kämen. Desweiteren ist auf der Quittung das falsche Einzugdatum des Nachmieters angeben..." Hier müsstest Du den Beweis antreten. Ich halte es für sehr wichtig, beim Ein- und Auszug auf den Übernahme- bzw. Übergabeprotokollen sämtliche Zählerstände zu vermerken.
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Hier äussere ich stets nur meine Meinung, keine Rechts- oder Steuerberatung. Es grüsst Berny. |
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| ableseprotokoll, falsch, werte |
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