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Mietsicherheit einbehalten! Mietsicherheit einbehalten!
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Mietsicherheit einbehalten!


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  #1 (permalink)  
Alt 16.10.2009, 17:45
Tom S. Tom S. ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 16.10.2009
Beiträge: 1
Standard Mietsicherheit einbehalten!

Seit über zwei Monaten warte ich nun auf meine Mietsicherheit von meiner alten Hausverwaltung. Ich bin Ende Juli ausgezogen und mir wurde gesagt, dass solange die Nebenkosten des letzten Jahres noch nicht abgerechnet wurden, die Mietsicherheit einbehalten wird. Als Begründung hieß es, dass gegebenenfalls offne Forderungen so ausgeglichen werden könnten, und der Rest dann letztlich an mich frei gegeben wird. Ist das denn so üblich? Möchte gerne meine Mietsicherheit bald wieder haben, und bisher hat sich eben nichts getan.
Danke für eure Antworten!
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  #2 (permalink)  
Alt 27.10.2009, 17:19
Sosi Sosi ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 24.09.2009
Beiträge: 10
Standard

Nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofes können Vermieter nach Aufhebung des Mietverhältnisses Teile der Kaution einbehalten. Aber auch nur einen Anteil und nicht die gesamte Mietsicherheit. Diesen Anteil dürfen sie einbehalten, wenn sie mit begründeter Annahme von einer Nachforderung für angefallene Betriebskosten ausgehen.
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einbehalten, mietsicherheit

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