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na klar ist es für mich als Mieter eigentlich keine Sache und ich weiß, es gehört normalerweise dazu. Aber: Wir haben im Sommer eine Wohnung in einem alten Kloster angeboten bekommen. Es war alles notwendige geregelt, es gab eine Hausmeister und auch einen Winterdienst, den dieser versah. Die zuräumende Fläche besteht aus einem Parkplatz mit Parkplätzen für 20 Autos, einer Auffahrt, auf der ebenso viele Autos noch einmal Platz haben und dann eben dem Parkplatz vor dem Haupteingang, auf dem fünf Autos parken können und der Haupttreppe selbst. Eigentlich gehört auch noch ein Weg um das Haus herum dazu. Die Mülltonnen stehen an der Auffahrt. Der Vermieter hat uns nun zwei handelsübliche Schneeschieber in den Flur gestellt, der Hausmeister hatte eine Fräse dafür und brauchte manchmal damit fünf Stunden täglich um der Räumpflicht gerecht zu werden. Außerdem haben wir einen Eimer mit ca. fünf Kilo Streusalz bekommen. Ab fünf Zentimeter Schneehöhe kommt ein Dienstleister, der die Parkreihen frei macht, der Rest ist unser. Außerdem wird unter der Woche der Vermieter uns entgegenkommen, in dem er dafür sorgt, dass im Verlaufe des Vormittags geräumt wird. Die Kinder werden um sieben mit dem Taxi zu Schule abgeholt. Wir sind hier nur noch vier Mietparteien, von denen zwei die Wohnungen nur noch haben und nicht mehr regelmässig nutzen. Kann der Vermieter nun mit dem ersten Schneefall die vorher geltenden Regelungen ändern( der Hausmeister hat sein Amt hingeschmissen und sie finden wohl keinen Nachfolger) und von uns verlangen, mit zwei handelsüblichen Schneeschiebern diese große Fläche vom Schnee freizuhalten? Dann brauche ich nicht mehr arbeiten gehen. Außerdem hat er uns gleich mitgeteilt, dass er keinerlei Haftung übernimmt, wenn auf dem Gelände etwas passiert. Ich weiß auch nicht, wie ich die knapp fünf Kilo Salz dort verteilen soll. |
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Das wäre erstmal zu prüfen. Als nächstes wäre die Überlegung der Kosten. Sie würden sich natürlich Geld sparen, wenn der Winterdienst durch die Mietparteien übernommen würde. Wer wohnt sonst noch in dem Kloster? Oder ist das Grundstück nicht Teil des Klosters, sondern nur seperat für den Bereich, wo die vermieteten Wohnungen liegen? Ein großes Grundstück verursacht nunmal auch mehr Arbeit oder mehr Kosten. Aber es wäre nicht OK, wenn die Mietparteien alleine, für den Bereich zuständig sind, der auch anders genutzt wird (anhand der Anzahl der genannten Parkplätze kommt es mir fast so vor) Und zuletzt kann der Vermieter zwar die Arbeit oder die Kosten auf die Mieter umlegen, nicht jedoch die Haftung.
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danke für die schnelle Anwort. Außer uns wohnt noch eine Familie mit Kindern hier und zwei Alleinstehende, die eigentlich nie hier sind. Wir wohnen direkt im alten Klostergebäude. Der Rest steht leer oder wird für Massnahmen genutzt. Über Tags sind hier noch Massnahmen von der Kirche für Lanzeitarbeitslose und Schulverweigerer. Das geht bis gegen 13.30 Uhr , dann sind alle weg. Einziehen darf auch niemand mehr, nur noch Restvertragslaufzeit des Mietvertrages abwohnen. Also sind wir eigentlich nur zwei Parteien. Gut, den Mietvertrag werde ich raussuchen, aber ich denke, da steht gesetzliches drin. Wie gesagt, bisher war das von der Kirche geregelt, die hatten dafür Leute. Die waren dann auch schon mal einen Vormittag damit beschäftig, die haben ihre Euro-Kräfte dafür eingesetzt und das waren bis zur Jahreswende einige. Außerdem werden hier noch Gottesdienste abgehalten. Es steht außer Frage, dass der Vermieter die Pflicht auf den Mieter abwälzen kann, aber gibt es da nicht auch irgendwas wie Verhältnismässigkeit? Hätte ich gewußt, dass ich den Schneeräumdienst mit einem einfachen Baumarktschieber für 4.95 Euro im Winter hier, in einer Region, wo es tatsächlich doch über Wochen schneien kann, machen muss und dazu noch Miete zahlen soll, ich wäre hier nicht rein. Wie gesagt: Bis der Hausmeister seinen Job hingeschmissen hat, war alles soweit geregelt. Und zur Zeit des Abschlusses des Mietvertrages war der Hausmeister noch da. Schneeräumen ist hier ein wirklicher Vollzeitjob rund ums Gebäude, wenn man es gemäss den gesetzlichen Bestimmungen machen soll. Vor allem, wenn ich da allein mit einem Handschneeschieber( ist tatsächlich ein Ding mit Holzstiel) da rumschiebe. Außerdem sollen wir die Zuständigkeit allein unter uns regeln, wobei wie gesagt zwei Parteien eigentlich nie da sind und noch nicht mal eine Klingel haben. Soll ich da jetzt einfach einen Schneeräumplan aufstellen und müssen die sich dann irgendwie informieren? |
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Außer es wurde mietvertraglich eben anders vereinbart.
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ich verstehe nicht, weshalb Du hier verbal so herumeierst anstelle die Frage zu beantworten, was mietvertraglich vereinbart wurde.
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Hier äussere ich stets nur meine Meinung, keine Rechts- oder Steuerberatung. Es grüsst Berny. |
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| Stichworte |
| mieter, schneefall, verlangt, vermieter, winterdienst |
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