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Hausordnung was darf der Vermieter verbieten ? Hausordnung was darf der Vermieter verbieten ?
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Hausordnung was darf der Vermieter verbieten ?


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  #1 (permalink)  
Alt 17.08.2010, 15:35
Meya Meya ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.08.2010
Beiträge: 1
Standard Hausordnung was darf der Vermieter verbieten ?

Hallo,
seit Mai wohnen meine Familie und ich in neinen Renovierten Mehrfamilienhaus.
Die Anlagen Sin im April neu Renoviert worden und vermietet worden.
Nun haben alle neune Meiter die Hausordnung bekommen wo verschiedenen Dinge verboten worden sind und wir Fragen uns ob das Rechtlich in ordnung ist.

Punkt 1.
Das abstellen von Möbeln (Schränken,regale usw)auf den Balkon Ist strengsten Untersagt.

Ein Planschbecken darf ebenso wenig aufgestellt werden.

Auch das Wäscheaufhängen wurde verboten, diese soll im Keller aufgehangen werden.

Punkt 2
Eine Waschmaschine sowie Wäschetröckner darf nur im Keller aufgestellt werden.

Punkt 3.
An den Fenstern dürfen keine Tücher oder Stoffstücke befestigt werden (ich weise darauf hin das viele Mieterbei der Hitze Feuchte Tücher an die Fenster gehängt hatten um die Wohnungen etwas Kühler werden zu lassen.

Punkt 3
Die Mieter sind verpflichtet ihre Fensterbänke dekorativ zu gestalten.

Da der Vermieter, seine Schreiben in einen sehr Strengen Ton schreibt und er aus so einen Freundlichen Umgangston mit seinen Mietern pflegt, wollte ich mich mal absichern, ob diese Regeln die er stellt alle Rechtlich in Ordnung sind. Oder ob ich in Falle von nicht beachtung der Regeln einen Anwalt einschalten kann ?

Vielen dank schon mal für die Antworten.

LG Maya
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  #2 (permalink)  
Alt 18.08.2010, 00:45
Berny Berny ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 09.03.2010
Beiträge: 3.086
Standard

Hallo Meya,

nachträgliche Hausordnungen betrachte ich eher als Empfehlung.
Grundsätzlich gilt jene, die im MV vereinbart wurde.
Ich würde mich so verhalten, wie ich es auch von anderen Bewohnern in einer gesittene Weise erwarten bzw. wünschen würde.

"seit Mai wohnen meine Familie und ich in neinen Renovierten Mehrfamilienhaus."
Ihr wohntet auch schon vorher dort?

"Die Anlagen Sin im April neu Renoviert worden und vermietet worden."
Welche Anlagen?

"Nun haben alle neune Meiter ..."
Alle neun oder neue (seit Mai) Mieter?

"Punkt 1.
Das abstellen von Möbeln (Schränken,regale usw)auf den Balkon Ist strengsten Untersagt."
Fehlt nur noch: "Zuwiderhandlungen werden strafrechlich verfolgt!" Ich würde den Balkon wie bisher nutzen.

"Ein Planschbecken darf ebenso wenig aufgestellt werden."
Wo?

"Auch das Wäscheaufhängen [wo?] wurde verboten,"

"diese soll im Keller aufgehangen werden."
Ausreichend Trockenräuime vorhanden?

"Punkt 2
Eine Waschmaschine sowie Wäschetröckner darf nur im Keller aufgestellt werden."
Wo habt Ihr sowas aufgestellt?
Genügend Stellplätze (zwei pro Mietpartei vorhanden?

"Punkt 3.
An den Fenstern dürfen keine Tücher oder Stoffstücke befestigt werden (ich weise darauf hin das viele Mieterbei der Hitze Feuchte Tücher an die Fenster gehängt hatten um die Wohnungen etwas Kühler werden zu lassen."
Würde ich auch so machen bei der Hitze.

"Punkt 3
Die Mieter sind verpflichtet ihre Fensterbänke dekorativ zu gestalten."
*Lach*

"Da der Vermieter, seine Schreiben in einen sehr Strengen Ton schreibt und er aus so einen Freundlichen Umgangston mit seinen Mietern pflegt, wollte ich mich mal absichern, ob diese Regeln die er stellt alle Rechtlich in Ordnung sind."
Halte ich grundsätzlich für nicht verpflichtend.

"Oder ob ich in Falle von nicht beachtung der Regeln einen Anwalt einschalten kann ?"
Kannst Du natürlich, auf eigene Kosten. Aber wofür?
Wenn Du böse Mieterin gegen eine oder mehrere dieser Regeln verstossen solltest, MÜSSTE der VM Dich schriftlich abmahnen, bevor er Dir etwas kann, falls überhaupt.
__________________
Hier äussere ich stets nur meine Meinung, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Es grüsst Berny.
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  #3 (permalink)  
Alt 18.08.2010, 12:58
Gruwo Gruwo ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 17.08.2010
Ort: 26789 Leer
Beiträge: 967
Standard

Hausordnungen sollen in erster Linie dazu dienen, das Miteinander der Bewohner zu regeln. Aber auch Hausordnungen unterliegen gewissen Grenzen.

"Punkt 1.
Das abstellen von Möbeln (Schränken,regale usw)auf den Balkon Ist strengsten Untersagt."
In meinen Augen völliger Blödsinn. Dies würde ja auch Balkonmöbel beinhalten. Sicherlich haftet ein Mieter unter Umständen für Schäden am Balkonbelag, der durch schwere Gegenstände verursacht werden kann. Aber warum der Vermieter möchte, dass z.B. keine Regale auf dem Balkon aufgestellt werden entzieht sich jeglicher Logik. Etwas anderes wäre es wenn diese in irgendeiner Form mit dem Mauerwerk befestigt oder im Balkonbelag verankert würden. Aber wer tut so etwas

"Ein Planschbecken darf ebenso wenig aufgestellt werden."
Wenn es auf den Balkon passt, darf es auch dort aufgestellt werden. Allerdings werden dadurch Schäden irgendwelcher Art verursacht, haftet der Mieter...

"Auch das Wäscheaufhängen wurde verboten, diese soll im Keller aufgehangen werden."
Wenn die Wäsche in der Art auf dem Balkon aufgehängt wird, das diese von aussen nicht unbedingt sichtbar ist, z.B. auf einer Wäschespinne, so ist dies durchaus erlaubt. Etwas anderes wäre es, Wäscheleinen auf dem Balkon zu spannen. (Alles schon erlebt).

"Punkt 2
Eine Waschmaschine sowie Wäschetröckner darf nur im Keller aufgestellt werden."
Wenn ein Abfluss und ausreichend Platz vorhanden sind, dürfen Waschmaschinen auch durchaus im Badezimmer aufgestellt werden. Allerdings bei Schäden durch auslaufendes Wasser haftet der Mieter.

"Punkt 3.
An den Fenstern dürfen keine Tücher oder Stoffstücke befestigt werden".
Unglücklich formuliert. Ich nehme an, der Vermieter möchte vermeiden, dass Mieter Tücher statt Gardinen als Fensterdekoration verwenden, was leider öfter vorkommt.

"Punkt 3
Die Mieter sind verpflichtet ihre Fensterbänke dekorativ zu gestalten."
Den Punkt finde ich richtig gut
Jetzt gilt es nur noch herauszufinden, was der Vermieter als dekorativ betrachtet. Über Geschmäcker lässt sich ja bekanntlich leicht streiten. Vielleicht mal einen großen Plüschelch oder ähnliches aufstellen (kann auch dekorativ sein).
Nein im Ernst. Dieser Punkt ist absoluter Blödsinn.

Und wie Berny bereits richtigt angemerkt hat. Bei Vestössen gegen die Hausordnung ist vermieterseits grundsätzlich erst einmal eine Abmahnung erforderlich. Dann bleibt immer noch Zeit zu reagieren.
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Stichworte
hausordnung, verbieten, vermieter

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