Urteils-Archiv des Monats »Februar 2012«

Hier finden Sie alle Urteile des Monats Februar aus dem Jahr 2012.

Winterdienst: Umstellung von Selbstvornahme auf Fremdausführung nicht ohne erheblichen Grund

Das Amstgericht Dortmund (AG) hat mit einem am 19.9.2011 ergangenen Urteil die Rechte der Mieter gestärkt. Demnach müssen vom Vermieter erhebliche Gründe für eine Umstellung des Winterdiensts von Selbstvornahme auf Fremdausführung angegeben werden (Az.: 414 C 5891/11).

Satellitenschüssel trotz Verbot im Mietvertrag

Laut einem Urteil des Amtsgerichts Regensburg (AG) vom 14.09.2011 muss das an sich im Mietvertrag untersagte Anbringen einer Satellitenschüssel am Gebäude oder auf dem Grundstück im Einzelfall doch vom Vermieter erlaubt werden (Az.: 8 C 1715/11).

Kellerabteil-Beleuchtung ist kein “Allgemeinstrom”

Das Amtsgericht Hamburg-Blankenese (AG) hat am 08.07.2011 entschieden, dass der Vermieter die Kellerabteil-Beleuchtung nicht unter der Betriebskostenposition “Allgemeinstrom” abrechnen darf (Az.: 532 C 80/11).

Reparaturkosten für Abflussrohr fallen nicht unter Kleinreparaturklausel

Aus einem am 31.08.2011 ergangenen Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg (AG) geht hervor, dass die Reparatur an einem Abflussrohrnicht nicht unter die Kleinreparaturklausel fällt (Az.: 212 C 65/11).

Mieterhöhung: Duldung der Abbuchung bedeutet keine Zustimmung

Das Landgericht Stuttgart (LG) hat die Rechte der Mieter mit Urteil vom 26.10.2011 gestärkt. So sei auch in dem über längere Zeit widerspruchlos hingenommenen Mieterhöhungsverlangen nicht ohne weiteres ein Einverständnis zu eben jenem zu sehen. Dies gelte auch dann, falls die erhöhte Miete per Einzugsermächtigung vom Konto der Mieter abgebucht wird (Az.: 3 S 41/11).

BGH: Keine Heizkostenabrechnung anhand der Vorrauszahlungen

Einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 01.02.2012 zufolge ist eine Heizkostenabrechnung nach dem Abflussprinzip keineswegs mit den Vorgaben der Heizkostenverordnung vereinbar. Folglich sind Mieter lediglich zur Zahlung der von ihnen tatsächlich verursachten Heizkosten verpflichtet, das heißt Mieter eines Mehrfamilienhauses müssen das pauschale Aufschlagen der monatlichen Abschläge auf die Miete von nun an nicht mehr hinnehmen (Az.: V III ZR 156/11).