Alle Urteile aus dem Bereich »Garten«

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Kosten für Baumfällarbeiten sind in der Regel vom Vermieter zu tragen

Mieterin und Vermieter stritten vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe darüber, wer die Kosten für das Fällen von zwei Bäumen zu tragen habe. Laut Mietvertrag war der Mieterin die Pflege des Gartens übertragen worden. Die Baumfällarbeiten waren jedoch vom Vermieter in Auftrag gegeben worden.