Alle Urteile aus dem Bereich »Immissionsschutz«
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Anwohner müssen Windkraftanlagen hinnehmen
Die von einer Windkraftanlage ausgehenden Lärmimmissionen sind von den Anwohnern zu ertragen, insoweit die in der technischen Anleitung festgelegten Lärmgrenzwerte eingehalten werden. So urteilte das Verwaltungsgericht Darmstadt (VG) am 27.06.2011 (Az.: 6 L 425/11.DA).
