Alle Urteile aus dem Bereich »Nebenkosten«

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Betriebskosten: Namensschilder nicht umlagefähig

Das Amtsgericht Augsburg (AG) hat am 11.01.2012 entschieden, dass es sich bei den Aufwendungen für Namensschilder nicht um umlagefähige Betriebskosten handelt (Az.: 21 C 4988/11).

Winterdienst: Umstellung von Selbstvornahme auf Fremdausführung nicht ohne erheblichen Grund

Das Amstgericht Dortmund (AG) hat mit einem am 19.9.2011 ergangenen Urteil die Rechte der Mieter gestärkt. Demnach müssen vom Vermieter erhebliche Gründe für eine Umstellung des Winterdiensts von Selbstvornahme auf Fremdausführung angegeben werden (Az.: 414 C 5891/11).

Kellerabteil-Beleuchtung ist kein “Allgemeinstrom”

Das Amtsgericht Hamburg-Blankenese (AG) hat am 08.07.2011 entschieden, dass der Vermieter die Kellerabteil-Beleuchtung nicht unter der Betriebskostenposition “Allgemeinstrom” abrechnen darf (Az.: 532 C 80/11).

BGH: Keine Heizkostenabrechnung anhand der Vorrauszahlungen

Einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 01.02.2012 zufolge ist eine Heizkostenabrechnung nach dem Abflussprinzip keineswegs mit den Vorgaben der Heizkostenverordnung vereinbar. Folglich sind Mieter lediglich zur Zahlung der von ihnen tatsächlich verursachten Heizkosten verpflichtet, das heißt Mieter eines Mehrfamilienhauses müssen das pauschale Aufschlagen der monatlichen Abschläge auf die Miete von nun an nicht mehr hinnehmen (Az.: V III ZR 156/11).

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