Alle Urteile zum Thema »fristlose kündigung«

Hier finden Sie alle Mietrecht-Urteile zum Thema »fristlose kündigung«.

Fristlose Kündigung: Liste mit Mietrückständen genügt

Aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 12.05.2010 geht hervor, dass die Bezifferung ausstehender Mietzahlungen als Gesamtbetrag für die Begründung einer fristlosen Kündigung genügt
(Az.: VIII ZR 96/09).

Kündigung wegen übermäßiger Betätigung der Toilettenspülung ist rechtens

Wenn ein Mieter die Toilettenspülung derart blockiert, dass ständig Wasser läuft, so darf der Vermieter nach erfolgter Abmahnung die fristlose Kündigung aussprechen. Das geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Wedding (AG) vom 19.10.2009 hervor (Az.: 15b C 80/09).

Verspätete Mietzahlungen stellen Kündigungsgrund dar

Gerät ein Mieter wiederholt mit seinen Zahlungen in Rückstand, ist es dem Vermieter gestattet, nach erfolgloser Abmahnung das Mietverhältnis zu kündigen. In diesem Sinne urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am 11. Januar 2006 (Az.: VIII ZR 364/04) in einem Streitfall, in dem es darum ging, dass der Mieter über einen Zeitraum von drei Jahren die Miete für seine Wohnung immer wieder zu spät überwiesen hatte.

Mieter kann nicht gegen Abmahnung klagen

Die Abmahnung eines Mieters durch den Vermieter, kann vom Abgemahnten nicht auf dem Klageweg beseitigt werden. Dies gilt auch für den Fall, dass die Abmahnung unberechtigt erfolgt ist, weil der abgemahnte Mieter dadurch noch keine Verletzung seiner Rechte erlitten hat.