Alle Urteile zum Thema »Mängel«
Hier finden Sie alle Mietrecht-Urteile zum Thema »Mängel«.
Kein Schadensersatz bei Versäumnis – Mieter müssen dem Vermieter Schäden melden
Nach einem Beschluss des Oberlandesgerichtes (OLG) Düsseldorf vom 12. August 2008 (Az.: I-24 U 44/08), müssen Mieter von Wohn- oder Gewerberäumen dem Vermieter dort auftretende Schäden melden.
Vermieter hat das Recht zur Mängelbeseitigung
Mit Urteil vom 16. Januar 2008 (Az: VIII ZR 222/06) entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass dem Mieter einer Wohnung keine Erstattung von seinem Vermieter für finanzielle Vorleistungen, die im Rahmen einer Wohnmängelbeseitigung geleistet wurden, zusteht, wenn der Mieter selbst den Auftrag für die Reparaturarbeiten gegeben hat.
