Alle Urteile zum Thema »Mietminderung«

Hier finden Sie alle Mietrecht-Urteile zum Thema »Mietminderung«.

Keine Mietminderung wegen Sichtschutzzaun

Aus einem Urteil des Landgerichts Karlsruhe (LG) vom 02.12.2012 geht hervor, dass die infolge der Errichtung eines Sichtschutzes verschlechterte Aussicht aus der Wohnung nicht zu einer unmittelbaren Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit der Mietsache führt (Az.: 9 S 236/11).

Außergewöhnlich hohe Heizkosten sind kein Mietmangel

Aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf (OLG) geht hervor, dass sich aus außergewöhnlich hohen Heizkosten kein Recht zur Minderung der Grundmiete ableitet (Az.: 24 U 222/09). Für sich allein betrachtet würden sie eben noch keinen Mangel der Mietsache darstellen.

Fehlerhafte Wohnungsgrößenangabe ist nicht zwingend Mietminderungsgrund

Das Amtsgericht München (AG) hat mit einer Entscheidung vom 10.08.2010 festgestellt, dass falsche Angaben zur Wohnungsgröße eine Mietminderung legitimieren, soweit die tatsächliche Wohnfläche um mehr als 10 Prozent von der im Mietvertrag angegebenen Wohnfläche abweicht (Az.: 424 C 7097/09).

Mietern steht Recht auf ausreichende Stromversorgung zu

Einem am 10.02.2010 veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zufolge besteht ein Anspruch auf Versorgung mit Elektrizität, die den Betrieb eines größeren Haushaltsgerätes (zum Beispiel Waschmaschine) und gleichzeitig weiterer haushaltsüblicher Geräte ermöglicht (Az.: VIII ZR 343/08).

Falsches Mietspiegelfeld und mietmindernde Mängel

In seinem Urteil vom 03 Juli 2008 (Az: 16 C 51/08) entschied das Amtsgericht Berlin Tempelhof-Kreuzberg, dass die Angabe eines falschen Mietspiegels dem Vermieter nicht zum Schaden gereicht, wenn der Mieter in der Lage ist, den richtigen Mietspiegel zu ermitteln.

Öffentlich-Rechtliche Nutzungsbeschränkung alleine begründet noch keine Mietminderung

Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am 16.09.2009 mit seinem Urteil (Az: VIII ZR 275/08), dass auch öffentlich-rechtlicher Nutzungsbeschränkung unterliegende Räume vom Vermieter in die Flächenberechnung für Mietwohnungen eingerechnet werden dürfen, solange die zuständigen Behörden die im Mietvertrag angegebene Nutzungsmöglichkeit noch nicht unterbunden haben.