Alle Urteile zum Thema »Nebenkostenabrechnung«

Hier finden Sie alle Mietrecht-Urteile zum Thema »Nebenkostenabrechnung«.

Anspruch auf Einsicht in Abrechnungsbelege am Ort des Mietobjekts

Das Landgericht Freiburg (LG) entschied am 24.03.2011, daß ein Mieter auf die Einsicht in die Original-Belege der Nebenkostenabrechnung am Ort des Mietobjekts bestehen kann, falls der Sitz des Vermieters mehr als 400 Kilometer entfernt ist (Az.: 3 S 348|10).

Betriebskostenabrechnung: Einwendung jedes Jahr neu erheben

Die Einwendung gegen eine Betriebskostenabrechnung muss auch geltend gemacht werden, falls dieselbe Einwendung bereits in den Jahren zuvor vorgebracht wurde. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 12.05.2010 (Az.: VIII ZR 185/09.)

Nebenkostenabrechnung: Posten “Hauswart” muss aufgeschlüsselt werden

Mit seinem Versäumnisurteil vom 20. Februar 2008 (Az: VIII ZR 27/07) hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Erfurt der gängigen Praxis zahlreicher Vermieter, in der Nebenkostenabrechnung lediglich den Abrechnungsposten “Hauswart” anzugeben, einen Riegel vorgeschoben. Dem Urteil zufolge müssen Vermieter diesen Posten künftig so aufschlüsseln, dass daraus ersichtlich ist, ob damit tatsächlich nur die umlagefähigen Hauswarttätigkeiten und nicht etwa auch Instandhaltungs- oder Instandsetzungsarbeiten abgerechnet werden.

Keine Nebenkosten für unerreichbaren Aufzug

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 08.04.2009 (Az: VIII ZR 128/08)entschieden, dass einem Mieter die Kosten für einen Aufzug nicht in der Nebenkostenabrechnung belastet werden können, wenn dieser Aufzug für den Mieter nicht erreichbar ist.

Vermieter haftet für rechtzeitigen Zugang der Nebenkostenabrechnung

Die Beweislast, dass die Abrechnung dem Mieter rechtzeitig vor der gesetzlichen Jahresfrist zugegangen ist, liegt beim Vermieter. Der kann sich auch nicht darauf berufen, dass der Brief möglicherweise bei der Post verloren gegangen ist, so der BGH in seinem Urteil vom 21.01.2009 unter dem Az. VIII ZR 107/08).