Dauermietvertrag - Dauernutzungsvertrag
Diese Art von Mietverträgen wird in der Regel von gemeinnützigen Wohnungsunternehmen und Wohnungsbaugenossenschaften für ihre Mitglieder geschlossen. Sie gewähren ihren Mietern ein Recht zur Nutzung auf Dauer.
Kündigungsschutz
Bei einem Dauermietvertrag ist das ordentliche Kündigungsrecht des Vermieters gänzlich ausgeschlossen. Solange der Mieter sich vertragstreu verhält, kann ihm nicht gekündigt werden. Auch bei einem Verkauf der Mietsache genießt der Mieter weiterhin Kündigungsschutz.
Eine Kündigung ist nur möglich beim Vorliegen eines gesetzlich anerkannten Grundes.
Vorteile für den Mieter
Ein Dauermietvertrag bietet dem Mieter den bestmöglichen rechtlichen Schutz. Durch das ausgeschlossene Kündigungsrecht des Vermieters genießt der Mieter sogar einen weitaus besseren Kündigungsschutz als dies der Gesetzgeber mit seinen Bestimmungen gemäß §§ 573 ff BGB vorgesehen hat.
Darüber hinaus besteht das Dauermietverhältnis auch dann fort, wenn das Haus/ die Wohnung, verkauft wird. Der neue Eigentümer ist verpflichtet in den alten Dauermietvertrag mit allen rechtlichen Konsequenzen einzutreten.

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