Anfangsrenovierung

Darunter sind mietvertragliche Klauseln zu verstehen, die den Mieter bereits bei Einzug zu Renovierungsarbeiten verpflichten. Diese Klauseln sind unzulässig, da in diesem Fall der Mieter die Abnutzungen des Vormieters beseitigen müsste, was zu einer unangemessenen Benachteiligung führen würde.

Gerichtliche Entscheidungen:

Artikel empfehlen

weitere Fragen zum Thema "Anfangsrenovierung"?

Haben Sie weitere Fragen zum Thema "Anfangsrenovierung"? Dann stellen Sie diese im Forum zum Thema "Instandhaltung & Reparaturen" ...


Aktuell lesen Sie: Anfangsrenovierung

copyright © 2009 bis 2013 - mietrecht-hilfe.de

VGW 131