Laufende Schönheitsreparaturen

Laufende Schönheitsreparaturen sind Renovierungsarbeiten, die während der gesamten Mietdauer in bestimmten Zeitabständen vorzunehmen sind. Solche mietvertraglichen Klauseln sind - je nach Bedingungen - zulässig sein. Es gibt aber auch einige solcher Klauseln, die seitens des BGH für unzulässig erachtet worden sind.

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