Quoten- und Abgeltungsregelung

Eine Quoten- bzw. Abgeltungsklausel verpflichtet den Mieter einen festgelegten Teilbetrag für vorzunehmende Renovierungsarbeiten zu zahlen. Damit kauft der Mieter sich sozusagen frei und muss die Schönheitsreparaturen nicht selbst durchführen. Die Höhe der seitens des Mieters zu tragenden Kostenquote richtet sich nach dem Verhältnis der seit der letzten Durchführung von Schönheitsreparaturen bzw. seit dem Beginn des Mietverhältnisses verstrichenen Zeit zu den nach dem anerkannten Fristenplan für die Durchführung von Schönheitsreparaturen üblichen Zeiträumen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine solche mietvertragliche Klausel zulässig.

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