Alle Urteile aus dem Bereich »Nebenkosten«
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Verwaltungskosten gehören nicht in die Nebenkostenabrechnung
Was alles zu den umlagefähigen Nebenkosten gehört, ist in der Betriebskostenverordnung (BetrKV) unter § 2 abschließend erläutert. Kosten für die Verwaltung gehören zweifelsohne nicht dazu.
Umlage von Gartengeräten und Maschinen über die Nebenkosten möglich?
Prinzipiell sind solche Anschaffungen wie beispielsweise eine Kettensäge, Laubbläser, Rasenmäher etc. nicht als Kosten der Gartenpflege umlagefähig sondern Sache des Vermieters. Hierzu kann es aber in bestimmten Situationen Ausnahmen geben.
