Alle Urteile zum Thema »Nebekostenabrechnung«

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Verwaltungskosten gehören nicht in die Nebenkostenabrechnung

Was alles zu den umlagefähigen Nebenkosten gehört, ist in der Betriebskostenverordnung (BetrKV) unter § 2 abschließend erläutert. Kosten für die Verwaltung gehören zweifelsohne nicht dazu.