Alle Urteile zum Thema »Rechtsnachfolger«
Hier finden Sie alle Mietrecht-Urteile zum Thema »Rechtsnachfolger«.
Rechtliche Besonderheiten beim Tod des Mieters
Verstirbt der Mieter, endet damit das Mietverhältnis nicht automatisch. In diesem Zusammenhang haben Angehörige bzw. Erben rechtliche Besonderheiten im Hinblick auf die Weiterführung/Beendigung des Mietverhältnisses zu beachten. So hat der Gesetzgeber im Rahmen der Regelungen der §§ 563, 563 a, 563 b, 564 BGB bestimmt, welcher Personenkreis in welcher Rangfolge anstelle des verstorbenen Mieters als neuer Vertragspartner in das Mietverhältnis eintritt und welche rechtlichen Konsequenzen sich daraus für die Beteiligten geben.
