Wer muss den neuen Heizkostenverteiler zahlen?

  • Hallo
    Im Kinderzimmer war der Heizkostenverteiler locker und musste ausgetauscht werden. Jetzt bekam ich vom Vermieter eine Rechnung über 90 € und ich soll das zahlen. Ist eine Instandshaltungsreperatur nicht Sache vom Vermieter?

    Es gibt da noch eine Klausel im Mietvertrag, das Bagatellschäden vom Mieter getragen werden müssen ( 26€ im Einzelfall und 6% der Jahresmiete darf nicht überschritten werden). lt eines Beitrags aus dem Internet heisst es, das sich die Kleinreperaturklausel auf häufig genutzte Dinge bezieht, wie zb Wasserhahn, Licht- und Klingelanlage usw und nicht auf Dinge die nicht direkt genutzt werden.

    Wer kann mir da weiter helfen? Und v.a. wenn es wirklich Sache vom Vermieter ist, was kann ich dann unternehmen? Und auf was kann ich mich berufen?
    Danke

  • Wenn im Mietvertrag eine Kleinreparaturklausel von 26,- Euro pro Einzelfall vereinbart ist, dann ist diese Reparatur in Höhe von 90,- Euro um mehr als das Dreifache überhöht und deshalb Sache des Vermieters.

    Die 6% der Jahresmiete sind nur anzuwenden, wenn in einem Kalenderjahr viele Kleinreparaturen bis zu 26,- Euro anfallen, die dann addiert werden können.

  • Im Kinderzimmer war der Heizkostenverteiler locker und musste ausgetauscht werden.


    Hallo,
    im Kinderzimmer...?
    Falls die Schuld mich oder mein Kind trifft, müssten wir als Verursacher erst mal selbst die Gelegenheit haben, den Schaden zu beheben, mal grundsätzlich.
    Was hat der VM denn bei der Schadenbesichtigung gesagt?

  • Der Vermieter ist keine Privatperson sondern der BSG ... es gab keine Besichtigung. Der zuständige Fachmann, der auch die Heizung abliest wurde direkt zu mir geschickt und hat den Heizkostenzähler erneuert. Mir wurde von meinem Vermieter auch nicht gesagt, das ich die Reperatur zahlen müsse. Ich hatte schon mal das Problem, das in einem anderem Raum, ein Röhrchen defekt war und ausgetauscht werden musste und das wurde mir auch nicht in Rechnung gestellt.

  • Hallo melala,

    "Der Vermieter ist keine Privatperson sondern der BSG ..."
    Das sagt mir nichts, macht auch nichts, ändert auch nichts.

    "es gab keine Besichtigung. Der zuständige Fachmann, der auch die Heizung abliest wurde direkt zu mir geschickt und hat den Heizkostenzähler erneuert."
    Wurden die Stände von altem und neuen HKV protokolliert?

    "Mir wurde von meinem Vermieter auch nicht gesagt, das ich die Reperatur zahlen müsse."
    Dein VM hätte im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Schadensminderungspflicht zunächst Dir die Gelegenheit geben müssen, den Schaden (fachgerecht) zu beheben (wie auch immer...).
    Im Übrigen siehe das, was Mainschwimmer bereits ausführte.

  • Oh sorry, der BSG Allgäu, dem gehört die Wohnung. Bau und Siedlungsgenossenschaft. Im Volksmund sagt man Sozialwohnung dazu.
    Es wurde nichts protokolliert. Der Stand wird geschätzt. Man nimmt den Wert vom letzten Jahr.
    Und mein Vermieter hatte mich zuerst darum gebeten mich selbst darum zu kümmern, nur die Firma Minol meinte, ich dürfe keine Aufträge erteilen. Das muss der BSG tun. Nach erneutem Anruf beim BSG wurde der Auftrag an die Firma Minol erteilt und somit wurde der Heizkostenzähler ausgetauscht. Und ich bekam nach einem Monat die Rechnung.

  • Ich bekam die Rechnug vom Vermieter. Genauer gesagt war eine Rechnung von Minol dabei und seperat ein Schreiben vom Vermieter, in der steht, das sie die Tage den fälligen Betrag von meinem Konto einziehen werden, da eine Einzugsermächtigung vorliegt (wegen der Miete).

  • Ich bekam die Rechnug vom Vermieter. Genauer gesagt war eine Rechnung von Minol dabei und seperat ein Schreiben vom Vermieter, in der steht, das sie die Tage den fälligen Betrag von meinem Konto einziehen werden, da eine Einzugsermächtigung vorliegt (wegen der Miete).


    Das dürfen sie nicht! Sie dürfen die Miete und wahrscheinlich auch Betriebskostennachzahlungen einziehen, jedoch keinesfalls evtl. Reparaturen.
    Ich würde denen das schreiben und und Einzugsverbot erteilen. Weiter mitteilen, dass ich einer rechtswidrigen Einziehung (für Sie kostenpflichtig) widersprechen werde.

  • Danke schön. Genau das hab ich mir auch gedacht. Ich hab denen die Einzugsermächtigung gegeben für die Miete, aber nicht für andere Dinge. V.a. wurde ich damit total überrollt. Aber was mach ich nun wegen der Sache, wegen dem Heizkostenzähler? Was wenn die darauf bestehen, das ich das übernehmen muss?

  • Danke schön. Genau das hab ich mir auch gedacht. Ich hab denen die Einzugsermächtigung gegeben für die Miete, aber nicht für andere Dinge. V.a. wurde ich damit total überrollt. Aber was mach ich nun wegen der Sache, wegen dem Heizkostenzähler? Was wenn die darauf bestehen, das ich das übernehmen muss?


    Dann weist Du sie hin auf Mainschwimmer's Ausführungen und meine bzgl. der Schadenminderungspflicht.

  • Auch ich möchte noch etwas anmerken. Die Kleinreparaturklausel gilt natürlich nur bei solchen Reparaturen (Schalter, Armaturen, Fensterverschlüsse, Türklinken, u.ä.), die durch den Gebrauch des Mieters, egal ob mit oder ohne Verschulden, entstehen.

    Sollte der Mieter aber den Schaden verursacht haben, dann ist er auch zu Ersatz verpflichtet. Eine Schadensminderungspflicht durch den Vermieter ist aber bei allen Messgeräten rund um die Heizung nicht möglich, da diese Dinge nur geleast sind und auf dem freien Markt garnicht erhältlich sind.

    Darum bleibt hier die einzige Frage, wer hat den lockeren Wärmemesser zu verantworten. Hat sich die Punktverschweißung gelöst, oder wurde da nachgeholfen?

    Kleinreparaturklausel im Mietvertrag Mietrecht, Pachtrecht 123recht.net

  • Hallo
    Ich denke, dass sich die Punktverschweißung gelöst haben muss, wieso auch immer. Ich habe mit Sicherheit nicht nachgeholfen. Wieso sollte ich auch.
    Jetzt werde ich morgen erstmal dort anrufen und dann seh ich ja weiter.
    Euch dank ich vielmals für die schnellen Antworten. Somit hab ich wenigstens ein paar Argumente.
    Danke

  • Für den Austausch defekter Heizkostenverteiler (welcher Art auch immer) ist der Vermieter zuständig. Es sei denn, der Defekt ist auf eine mutwillige Beschädigung durch den Mieter zurück zu führen, was seitens des Vermieters zu beweisen wäre.

    Äh mal wieder zu langsam mit dem Post wie es scheint.

    Übrigens: Nicht anrufen sondern dem Einzug schriftlich mit Begründung widersprechen.

    Einmal editiert, zuletzt von Gruwo (29. November 2010 um 17:12)

  • Hallo
    Ja genau das dachte ich mir. Ich habe heute beim Vermieter bzw bei der Sachbearbeiterin angerufen. Hab alle Punkte aufgezählt die Mainschwimmer und Berny schon geschrieben haben.
    Mir wird unterstellt, das ich für den defekten Heizkostenzähler verantwortlich bin. Ich muss dem ganzen schriftlich widersprechen und dann entscheidet sich, ob ich zahlen soll oder nicht.

  • Zitat

    Mir wird unterstellt, das ich für den defekten Heizkostenzähler verantwortlich bin

    Irrtum: Genauso wie der Heizkörper gehört der Heizkostenzähler zum Bestandteil der Wohnung, denn es liegt im Aufgabenbereich Ihres Vermieters, die verbrauchsabhängige Erfassung sicher zu stellen. Als Mieter haben Sie darauf absolut keinen Einfluss.

    Ebensowenig fällt ein Heizkostenverteiler unter die Kleinreparaturenregelung, da er nicht dem ständigen Zugriff durch den Mieter unterliegt. Um es salopp auszudrücken: Er hängt einfach da und verrichtet seinen Dienst. Ein defekter Heizkostenverteiler zählt deshalb zu den Reparaturkosten. Und diese sind auch nicht umlagefähig sondern vom Vermieter zu tragen.

    Anders verhält es sich nur dann, wenn Ihnen Ihr Vermieter eine mutwillige Beschädigung nachweisen kann, denn für veursachte Schäden können Sie haftbar gemacht werden. Und das wage ich in diesem Fall doch zu bezweifeln.

  • Hi
    Kein Mensch hat daran rum gespielt, auch nicht mein Kind, sie hätte da schon sehr daran zerren müssen. Ausserdem ist sie nur zum schlafen im Kinderzimmer.
    Hab jetzt auf jeden Fall einen schriftlichen Einspruch eingelegt, mit alldem, was hier schon aufgezählt wurde. Ich hoffe, es wird zu meinem Gunsten entschieden.