Hallo,
Möglicherweise gibt es zu diesem Thema schon eine Diskussionsgruppe, leider ist es bei mir sehr eilig, daher erstelle ich hier ein neues Thema.
Ich hatte gestern die Übergabe meiner alten Wohnung. Der Mietvertrag wurde 2010 unterschrieben und im Übergabeprotokoll wurde festgehalten, dass die Wohnung neu weiß gestrichen ist und die "Rückgabe bitte ebenso" erfolgen soll. Da mir der Vermieter damals freundlich entgegen gekommen ist, habe ich die Wohnung zumindest an den farbigen Wänden geweißt, Decken und ausgeblichene Wände habe ich so gelassen.
Ich weiß allerdings, dass es seit 2013 neue Gesetze gibt, die beinhalten, dass die Renovierungsarbeiten nicht vom Mieter durchgeführt werden müssen. Vor allem nicht, wenn unzulässige Klauseln "wie zum überlassenen Zustand" etc. im Vertrag enthalten sind. In meinem Vertrag steht: "Verlangt der Vermieter die Wiederherstellung des früheren Zustandes, so hat der Mieter die erforderlichen Arbeiten auf seine Kosten auszuführen."
Mein Vermieter verlangt nun, alles nicht neu gestrichene zu renovieren bzw. von einem Maler erledigen zu lassen. Somit kürzt er mir die Kaution. Ist das rechtens? Gelten die neuen Bestimmungen auch für alte Verträge oder habe ich kein Recht in diesem Fall?
Ich danke euch schon mal im Voraus!!!
Lieben Gruß,
Sandra