Stromkosten von HV/Mieter einfordern weil Heizung kaputt

  • Hallo,

    seit nun fast 5 Monaten ist bekannt, dass meine Gaseinzelöfen nicht richtig funktionieren (wurde von einem Handwerker festgestellt). Habe bei der Hausverwaltung seitdem ca. 7 mal angerufen und wurde immer wieder vertröstet sie würden sich melden. Jetzt ist es kalt und meine eine Heizung ist komplett ausgefallen. Nachdem ich wieder da angerufen habe, haben sie es endlich geschafft, dass ich mit dem Handwerker einen Termin ausmachen konnte. Der kommt nun am Montag und würde mir über das Wochenende einen Heizlüfter zur Verfügung stellen. Der verbraucht aber Unmengen an Strom.

    Meine Frage daher: kann ich von der Hausverwaltung die Stromkosten einfordern, da der Schaden ja schon seit fast einem halben Jahr bekannt ist und sie es versäumt haben sich darum zu kümmern?
    Oder kann ich das sogar einfach von der Miete abziehen?

    Liebe Grüße und vielen Dank im Voraus!

  • Zitat

    Meine Frage daher: kann ich von der Hausverwaltung die Stromkosten einfordern, da der Schaden ja schon seit fast einem halben Jahr bekannt ist

    Kannst Du das nachweisen?

  • Ja, der Handwerker hat das bei sich im System vermerkt und dass ich da so oft angerufen habe und aus welchem Grund haben sowohl meine Mitbewohnerin, als auch meine Arbeitskollegen mitbekommen. Einen Einzelverbindungsnachweis gibt es auch... meinst du das langt?
    LG


  • da der Schaden ja schon seit fast einem halben Jahr bekannt ist und sie es versäumt haben sich darum zu kümmern?


    Du hattest während dieser Zeit noch andere Möglichkeiten, der Hausverwaltung mitzuteilen, dass bei deiner Heizung ein Schaden vorliegt. Neben dem Telefon gibt es auch noch das bekannte Einwurfeinschreiben. Dann hättest du jetzt etwas in der Hand, um bei der Hausverwaltung Druck zu machen. Einzelverbindungsnachweise zeigen doch nur die Nummer und die Verbindungsdauer, aber nicht den Ihalt des Gesprächs.

    Wobei ich mir die Frage stelle, ob diese Gasöfen mitgemietet sind oder im Eigentum des Mieters stehen. In den 50er Jahren im Ruhrgebiet wurden diese Öfen vom Mieter angeschafft.

  • Hallo,


    Liebe Grüße und vielen Dank im Voraus!

    Hallo,

    es stellt sich grundsätzlich ersmal die Frage, was ist in Bezug auf die Gasöfen vereinbart, bitte mal nachlesen, es könnte nämlich sein, dass hier der Mieter für die Wartung der Öfen zuständig ist und auch für die Reparatur????? Das ist wichtig zu wissen!

    Gruß
    BHShuber

  • Hallo, die Heizung wird ja repariert, mir geht es darum, ob ich die Stromkosten für das Ersatzgerät zurückverlangen kann, weil das Problem ja schon länger bekannt war. Und wie gesagt, beim Handwerker ist das hinterlegt, dass der Ofen schon vor 5 Monaten fehlerhaft war... LG

  • Ok, also ich habe nur angerufen, E-Mail Adresse haben die nicht und das mit dem Einwurfschreiben habe ich nicht gemacht. Die Öfen gehören dem Vermieter und er ist auch für die Wartung verntwortlich (er kümmert sich ja auch jetzt darum, nachdem er komplett kaputt ist).
    Sind sonst noch Infos nötig? Dann reiche ich die gerne nach. LG

  • D.h. du kannst nicht belegen, wie lange schon der Ofen defekt ist, hättest du dich intensiver um die Reparatur gekümmert, dann müsstest du jetzt nicht frieren. Wenn jetzt deine Stromrechnung etwas höher ausfällt, solltest du das als Lehrgeld verbuchen.

  • Ob Du die Stromkosten zurück verlangen kannst, weiß ich nicht. Fakt ist aber, dass man bei einem Heizungsausfall ab dem ersten Tag eine Mietminderung vornehmen kann. Voraussetzung dafür ist, dass man den Vermieter darüber informiert hat und ihm die Gelegenheit gegeben hat, die Heizung wieder in Gang zu bringen. Außerdem muss es in der Wohnung natürlich auch kalt sein (17-18 Grad). Fällt die Temperatur in der Wohnung unter 14 Grad gilt die Wohnung als unbewohnbar und die Mietminderung beträgt 100 %, natürlich nur für die Tage des Ausfalls der Heizung.

  • weiß ich nicht.


    Du hast anscheinend auch nicht verstanden, dass es hier um einen Gaseinzelofen geht und nicht um eine Heizung. Darum mein Tipp speziell für dich. Lese den Eingangsbeitrag etwas genauer und wenn dann Dinge (z.B. Gaseinzelofen) genannt werden, die du nicht kennst, halte dich bitte zurück.

  • Hallo Benny, ja genau, so was ähnliches. Ich hab die Mietminderung nicht angekündigt, rückwirkend geht das wahrscheinlich nicht, oder? Unter 20 Grad sind es auf jeden Fall im Moment. LG und Danke

  • Du hast anscheinend auch nicht verstanden, dass es hier um einen Gaseinzelofen geht und nicht um eine Heizung. Darum mein Tipp speziell für dich. Lese den Eingangsbeitrag etwas genauer und wenn dann Dinge (z.B. Gaseinzelofen) genannt werden, die du nicht kennst, halte dich bitte zurück.

    ....und Du solltest mal Deinen Herzschrittmacher auf vollständige Funktion überprüfen lassen. Zuerst einmal handelt es sich um mehrere Gaseinzelöfen und worunter laufen sie in ihrer Bezeichnung bei Dir, wenn nicht als Heizung ?

  • Oh Herr lass Hirn regnen für dieses Paulchen. Wenn ein Gasofen ausfällt, gibt es immer noch einen oder mehrere andere Öfen. Selbst 2 oder 3 Gasöfen sind noch lange keine Heizung, sondern immer noch Einzelöfen. Du hast z.B. noch lange keinen Fuhrpark, auch wenn du neben deinem Auto noch ein Mopped oder einen Tretroller in der Garage stehen hast.

  • Oh Herr lass Hirn regnen für dieses Paulchen. Wenn ein Gasofen ausfällt, gibt es immer noch einen oder mehrere andere Öfen. Selbst 2 oder 3 Gasöfen sind noch lange keine Heizung, sondern immer noch Einzelöfen. Du hast z.B. noch lange keinen Fuhrpark, auch wenn du neben deinem Auto noch ein Mopped oder einen Tretroller in der Garage stehen hast.

    Was schreibst Du erneut für ein wirres Zeug zusammen? An Lächerlichkeit nicht zu übertreffen ist auch noch die Tatsache, dass Du anderen vorwirfst nicht zu lesen, wärend es Dir selber nicht gelingt. Da Du virtueller Schlaumeier so gerne das Hirn erwähnst, wie lange war Deines während der ungewollten Tauchfahrt ohne Sauerstoff?