Hallo zusammen!
Ich habe bereits diverse Foren durchstöbert, aber bislang leider keine hinreichende Antwort gefunden.
Wir sind seit August Mieter in einem Mehrfamilienhaus. Unsere Heizung hat keine Entlüftungsventile. Als im Winter die Heizung nicht richtig warm wurde und wir sie nicht entlüften konnten, haben wir die Hausverwaltung um Klärung gebeten. Sie schickte einen Handwerker vorbei, der feststellte, dass sich in der Heizungsanlage nicht genug Wasser befand. Er hat dann welches nachgefüllt und einen Heizkörper, der dann immer noch nicht warm wurde, zwangsentlüftet.
Jetzt möchte die Hausverwaltung, dass wir die entstandene Rechnung des Handwerkers in Höhe von ca. 75,- Euro als "Kleinreparatur"bezahlen. Im Mietvertrag ist die Klausel enthalten, daß "nach jeder Heizperiode – im Mai jedes Jahres – die Anlage durch einen Fachmann zu reinigen und zu warten [sei]. Die hierdurch entstandenen Kosten gehen zu Lasten des Mieters." Heißt diese Klausel, daß der Mieter eine Firma mit der Wartung beauftragen muß? Und wenn ja, wie ist dann der Sachverhalt zu bewerten, daß in den letzten drei Jahren keine Wartung an der Heizungsanlage vorgenommen wurde?
Müssen wir die Rechnung bezahlen oder bleibt das Sache der Hausverwaltung?
Viele Dank für Eure Antworten!