Heizung entlüften als "Kleinreparatur"?

  • Hallo zusammen!

    Ich habe bereits diverse Foren durchstöbert, aber bislang leider keine hinreichende Antwort gefunden.

    Wir sind seit August Mieter in einem Mehrfamilienhaus. Unsere Heizung hat keine Entlüftungsventile. Als im Winter die Heizung nicht richtig warm wurde und wir sie nicht entlüften konnten, haben wir die Hausverwaltung um Klärung gebeten. Sie schickte einen Handwerker vorbei, der feststellte, dass sich in der Heizungsanlage nicht genug Wasser befand. Er hat dann welches nachgefüllt und einen Heizkörper, der dann immer noch nicht warm wurde, zwangsentlüftet.

    Jetzt möchte die Hausverwaltung, dass wir die entstandene Rechnung des Handwerkers in Höhe von ca. 75,- Euro als "Kleinreparatur"bezahlen. Im Mietvertrag ist die Klausel enthalten, daß "nach jeder Heizperiode – im Mai jedes Jahres – die Anlage durch einen Fachmann zu reinigen und zu warten [sei]. Die hierdurch entstandenen Kosten gehen zu Lasten des Mieters." Heißt diese Klausel, daß der Mieter eine Firma mit der Wartung beauftragen muß? Und wenn ja, wie ist dann der Sachverhalt zu bewerten, daß in den letzten drei Jahren keine Wartung an der Heizungsanlage vorgenommen wurde?

    Müssen wir die Rechnung bezahlen oder bleibt das Sache der Hausverwaltung?

    Viele Dank für Eure Antworten!

  • Klär uns bitte noch etwas auf. Ist in dem Haus eine Zentralheizung installiert und jede Wohnung wird dadurch/damit mit Wärme versorgt, oder habt ihr eine Gasetagenheizung für eure Wohnung?

  • Oh ja, natürlich. In dem Haus ist für jede Mietpartei ein eigener Heizkessel installiert. Also eine Etagenheizung, die mit Gas befeuert wird.


    Okay, dann ist diese Arbeit an der Heizung keine Kleinreparatur sondern eine Wartung. Und die muss der Mieter bezahlen. Die Beauftragung dazu muss aber der Vermieter vornehmen und rechnet dann den Betrag über die Betriebskostenabrechnung, nicht als Kleinreparatur, mit dir ab

  • Danke für die schnelle Antwort. Was ich aber nicht verstehe:
    1. Kann ich als Mieter nicht eine einwandfrei funktionierende Heizung voraussetzen?
    2. Hätte nicht der Vormieter durch seine im Mietvertrag anscheinend enthaltene Pflicht zur Wartung den einwandfreien Betrieb sicherstellen sollen? Er hat schließlich drei Jahre lang gar nicht gewartet... Er hätte ja im Mai 2016 das letzte Mal warten lassen müssen, wir sind ja dann erst im Mai 2017 dran...

    Wir möchten ungern auf den Kosten sitzenbleiben, da wir uns nicht verantwortlich fühlen.

  • Mangels Entlüftungsventile an den Heizkörpern werden mit zwei Rohrzangen links und rechts vom Thermostat die Muttern aufgedreht, sodaß dort Luft entweichen kann.

  • Mangels Entlüftungsventile an den Heizkörpern werden mit zwei Rohrzangen links und rechts vom Thermostat die Muttern aufgedreht, sodaß dort Luft entweichen kann.

    Bist Du sicher, dass Du nicht nun auch einen automatischen Zwangsentlüfter an dem Heizkörper hast?

  • Das verstehe ich irgendwie nicht. Der Installateur hat nur auf- und nach ein paar Sekunden wieder zugedreht. Entlüftet wird im Haus scheinbar durch ein ominöses Überlaufgefäß, das aber niemand genau lokalisieren kann.

  • Somit besteht die Möglichkeit, dass Du nun ein solches Teil an dem Heizkörper hast. Die Dinger werden wohl gerne als Übergangslösung eingesetzt, wenn etwas anderes mit der Auslegung der Anlage nicht so ist, wie es sein sollte. Dabei fällt auch immer das von Dir genannte “ Gefäß“ ins Gewicht. Allgemein werden diese automatischen Zwangsentlüftungen sehr schnell undicht und verlieren ihre Funktion.

  • ich meine, dass Ihr die Wartung aufgrund der mietvertraglichen Vereinbarung bezahlen müsst.

    Schade! Wir müssen also zahlen, weil wir für die Wartung der Heizung verantwortlich sind und das Wasser nachfüllen eine Handlung des Bereichs "Wartung" ist.

    Und daß der Vormieter die Wartung jahrelang versäumt hat und der Mangel anscheinend auf ihn zurückzuführen ist, hat keine Relevanz?

  • Wenn es allein darum geht, Wasser aufzufüllen, so habe ich das bislang immer selbst gemacht. Habt ihr keinen passenden Schlauch dafür in der Wohnung?

  • Entlüftet wird im Haus scheinbar durch ein ominöses Überlaufgefäß, das aber niemand genau lokalisieren kann.


    Nö, Überlauf, bzw. Ausdehnungsgefäß befinden sich immer in der Nähe deiner Therme und nie irgendwo anders im Haus. Warum wohl nennt sich deine Heizung auch Etagenheizung?

    P.S. Ein wenig Erfahrung habe ich mit Etagenheizungen in der ersten Wohnung 1966 und weiteren 2 Wohnungen sammeln können.

  • Nö, Überlauf, bzw. Ausdehnungsgefäß befinden sich immer in der Nähe deiner Therme und nie irgendwo anders im Haus. Warum wohl nennt sich deine Heizung auch Etagenheizung?

    Die Heizung wird nicht über eine Gastherme betrieben, sondern im Keller steht pro Mietpartei jeweils ein ganz normaler Heizkessel; einen Überlauf oder ähnliches konnten wir und auch der Installateur dort nicht finden.