Außerordentlich Kündigung möglich?

  • Benötige bitte Rat...

    Ich wohne mit meinem Partner in einer Wohnung, seit einiger Zeit gibt es einige Mängel die nicht behoben wurden und ich möchte nun gerne zeitnah ausziehen und frage mich ob eine außerordentliche Kündigung möglich ist?

    Die Hausverwaltung wurde nun nochmals schriftlich über die Schäden informiert ( 1 defekter Heizkörper, Schimmel im Flur und Wohnung durch Wasserschaden in anderer Wohnung ( Wasser wurde abgestellt aber keine weiteren Maßnahmen getroffen)). Nun gab es eine Antwort von der Hausverwaltung das sie eine Heizungsfirma beauftragen wollen, auf die Folgen d. Wasserschadens und die Behebung gab es leider keine Antwort.

    Kann ich für diese Reperatuten eine Frist setzen und mit einer außerordentlichen Kündigung "drohen" oder ist das nicht so einfach???

    Vielen Dank für eure Antworten.

  • Hallo,

    was heisst ausserordentlich, geht es um einen Zeitmietvertrag oder befristeten mit gegenseitigem Kündigungsverzicht??

    Wenn nicht dann kannst du zu jedem Zeitpunkt unter der im Mietvertrag genannten Kündigungsfrist auch ordentlich kündigen.

    Gruß

    BHShuber

  • Setze für die Beseitigung des Mangels eine Frist von 14 Tagen nach Datum und kündige an dass du bei Verstreichen der Frist die Miete um xx% mindern wirst. Für eine außerordentliche, bzw. fristlose Kündigung werden die Mängel leider nicht reichen.

  • fristlose Kündigung werden die Mängel leider nicht reichen.

    Hallo,

    ZITAT aus dem verlinkten Artikel:

    1. Im Fall des § 543 Abs. 3 S. 1 BGB ist neben der Fristsetzung die Androhung der außerordentlichen fristlosen Kündigung nicht erforderlich. (amtlicher Leitsatz des BGH)

    2. Hat der Mieter den Vermieter zur Mangelbeseitigung aufgefordert und eine Mangelbeseitigungsklage angedroht, ist der Mieter im Fall der Nichterfüllung zur fristlosen Kündigung nach § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BGB berechtigt. Eine Androhung der Kündigung ist jedenfalls dann nicht erforderlich, wenn der Vermieter den Mangel bestritten und seine Pflicht zur Mangelbeseitigung in Abrede gestellt hat. (Leitsatz der Redaktion) ZITAT Ende

    Ich denke schon dass hier aufgrund eines Versäumnisses eine Kündigung möglich wäre, wenn die Grundsätze eingehalten wurden vom Mieter, so hat der TE noch nicht erklärt, wer eigentlich der Vermieter ist, die Rede war bisher von einer Hausverwaltung.

    Gruß

    BHShuber

  • Da zumindest nach der Schilderung des Sachverhaltes von RENA88 keine Mangelbeseitigungsklage angekündigt wurde, ist m.E. eine fristlose Kündigung nicht möglich.

    Der § 536 BGB gibt jedem Mieter ein Mittel in die Hand, um die Reaktion eines Vermieters zu beschleunigen = Mietminderung.

    Entsprechend der Minderung des Wohnwertes kann man prozentual die Bruttowarmmiete - ab Beginn der Mangelmeldung an den Vermieter - mindern. Der Minderungsbetrag wird direkt mit den Mietzahlungen verrechnet.

    Der Mieter ist für Höhe und Dauer beweispflichtig.

    "Mietminderungstabellen" im Netz geben Hinweise.

  • Danke schonmal für die Antworten. Vermieter ist seit ca 5 Monaten eine Immobilienagentur aus FFM. Und seit dem wird sich auch um nichts mehr gekümmert.

    Hallo,

    hat man sich dem Mieter gegenüber mittels Vollmacht legitimiert? Nein denke ich, so wäre nach wie vor der Ansprechpartner der Vermieter welcher im Mietvertrag steht und genau dieser ist die Anlaufstelle für die Belange des Mieters.

    Wenn doch dann müsste man davon ausgehen, dass der Vermieter hierüber nicht informiert ist, also alles auf Anfang und genau so vorgehen wie im letzten Beitrag beschrieben, es sei denn du möchtest aus welchem Grund auch immer so schnell wie möglich raus und suchst einen Grund um sofort aus dem Mietvertrag zu kommen, auch dann ist die Vorgehensweise entscheidend um berechtigt eine fristlose Kündigung rechtfertigen zu können.

    Gruß

    BHShuber