Befristeter Mietvertrag

  • Hallo zusammen,

    bräuchte dringend Auskunft im Zusammenhang mit einem befristeten Untermietvertrag. Folgender Fall:

    1. Ich habe mit der Eigentümerin einen, aufgrund Eigenbedarfs der Eigentümerin, auf 2 Jahre befristeten Hauptmietvertrag (Mietende 31.12.2018).
    2. Ein Zimmer der Wohnung habe ich befristet untervermietet (mit Wissen der Eigentümerin) mit dem Hinweis, dass der Untermietvertrag mit Ablauf des Hauptmietvertrages automatisch endet. Die Untermieterin habe ich mündlich darauf hingewiesen, dass das zum 31.12.2018 sein wird.

    Nun findet die Untermieterin keine neue Wohnung und sucht deshalb Hilfe bei einem Amt. Das Amt hat sie nun darauf hingewiesen, dass der Untermietvertrag zwischen Ihr und mir ungültig sei und man ihr nicht helfen könne.
    Darauf hin hat sie mich darum gebeten, ihr eine offizielle Kündigung zu schreiben.

    Wie kann/muss ich hier reagieren?
    Ich kann ihr doch gar nicht kündigen, da der Mietvertrag ja befristet ist. Ich befürchte auch rechtliche Probleme, wenn ich ihr die Kündigung ausstelle.

    Es ist ja nicht, dass ich ihr nicht helfen will, aber ich will mich auch nicht in irgend etwas reinreiten, dass ich rechtlich nicht überblicken kann.

    Besten Dank für Hilfe im Voraus.
    Doc Martin

  • Hallo,

    das Amt ist immer der Meinung, die mietrechtliche Weisheit mit Löffeln gefressen zu haben.

    Wie wurde denn die Befristung im Untermietvertrag begründet? Der Verweis, dass das Mietverhältnis am 31.12.18 endet, wäre hier nicht ausreichend.

    Da müsste auch geschrieben stehen, dass für die gesamte Wohnung ein Eigenbedarf angemeldet wurde.

    Ist in dem Vertrag keine Begründung zu finden, dann handelt es sich automatisch um einen unbefristeten Vertrag, der von Dir gekündigt werden muss.

    Warum sucht sie jetzt schon eine Wohnung, wenn das Mietverhältnis erst am 31.12.18 endet? Da findet sie jetzt natürlich noch keine Wohnung.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Das genau ist das Problem, das ich bei dem Untermietvertrag nicht beachtet habe. Im Untermietvertrag ist kein Grund für die Befristung angegeben, sondern es wird nur auf den Hauptmietvertrag hingewiesen.

    Das heißt, dass mit der Ungültigkeit des befristeten Untermietvertrag, der Mietvertrag als unbefristet gilt und somit einer Kündigung bedarf?
    Genau die Denkweise, hat mir gefehlt.

    Nun stellt sich mir allerdings die Frage, wie ich die Kündigung begründe? Ich selbst habe ja genau genommen keine der gesetzlich definierten Kündigungsgründe gegenüber der Untermieterin - ich habe einfach keinen über den 31.12.2018 hinaus gehehenden Mietvertrag.
    Wird hier der Hinweis auf die Befristung des Hauptmietvertrags aufgrund Eigenbedarfs akzeptiert werden?

    Das Verhältnis zwischen mir und der Untermieterin ist sehr schwierig. Sie selbst will hier schnellst möglich raus aus der Wohnung. Aufgrund dieser Tatsache habe ich ihr zugesagt, jederzeit hier ausziehen zu können und das ich nicht auf der Gültigkeit des Mietvertrags bestehen würde. Nun fällt mir das irgendwie auf die eigenen Füße. :(

    Das und die Tatsache, dass der Wohnungsmarkt in München, gelinde gesagt, angespannt ist, hat dazu geführt, dass sie bereits seit Monaten eine eigene Wohnug sucht.

  • Ich schreibe ihr die Kündigung sehr gern. Die Beendigung des Mietverhältnis ist im beiderseitigen Interesse. Ich habe nur die Befürchtung, dass das Amt dann aus irgend welchen Gründen gegen mich vor geht.

  • Ich schreibe ihr die Kündigung sehr gern. Die Beendigung des Mietverhältnis ist im beiderseitigen Interesse. Ich habe nur die Befürchtung, dass das Amt dann aus irgend welchen Gründen gegen mich vor geht.

    Hallo,

    jaja, das deutsche Beamtentum. Auch wenn auf den Ämtern keine Anwälte sitzen, benehmen sich viele so, als hätte sie Mietrecht studiert. Du hast mit dem Untermieter ein Mietverhältnis, so oder so.

    Ein befristetes, wenn man das Ende des Hauptmietvertrages als Grund anerkennt. Wenn das befristete Mietverhältnis nicht gültig ist, hast du ein unbefristetes. Das kannst du "normal" kündigen. D.h. mit gesetzlicher Frist (+3 Monate) auch ohne Gründe. Also frühestens zum 31.08. und dann zu jedem darauffolgenden Monat.

    Unmöbliertes Zimmer - Kündigung des Untermietvertrags durch den Hauptmieter

    Der Hauptmieter muss, wenn er selbst in der Wohnung wohnt, für eine Kündigung kein berechtigtes Interesse angeben.

    Unmöblierte Zimmer - Kündigungsfristen für den Hauptmieter / Wohnungsgeber

    Wenn der Hauptmieter (Wohnungsgeber) den Untermietvertrag über unmöblierte Zimmer kündigen will, gelten folgende Kündigungsfristen:

    • Kündigungsfrist von sechs Monaten in den ersten fünf Jahren der Untermietzeit (die normale Kündigungsfrist von 3 Monaten verlängert sich um zusätzlich weitere 3 Monate)
    • Nach einer Untermietzeit von fünf Jahren gilt für die Kündigung durch den Hauptmieter eine Kündigungsfrist von neun Monaten und
    • nach einer Untermietzeit von acht Jahren eine Kündigungsfrist von zwölf Monaten.

    Gruß

    H H

  • Beachte aber bitte den Absatz von @H Hamburg, wonach die Kündigungsfrist mindestens 6 Monate beträgt.

    Letztendlich kannst Du aber jetzt schon die Kündigung zum 31.12.2018 zustellen, solltest dich in dem Schreiben allerdings auf den § 573a BGB berufen, sonst zickt das Amt sicher wieder rum.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.