Hallo zusammen. Meine Frage bezieht sich auf den Klassiker der Treppenhausreinigungs-Problematik, allerdings andersherum als meistens angesprochen. In einem 7-Parteien Mietshaus war bisher die Hausordnung selbstständig nach ausgehängtem Plan organisiert. Aufgrund ständiger Probleme mit der Reinigung wurde entschieden eine Reinigungsfirma zu beauftragen, eine Kostenpauschale von 20,- EUR monatlich wurde auf jeden Mieter umgelegt. Dieser Vorgehensweise haben alle Mietparteien zugestimmt. Nach zwei Monaten beschwerten sich jedoch erneut einige Mieter, es bestand Unzufriedenheit mit der Reinigungsfirma. Sie forderten eine Rückkehr zur selbstständigen Hausordnung. Dies wurde dann kurzfristig per Mehrheitsentscheid durchgesetzt.
Meine Frage: Ich gehöre zu dem Bewohnern die eine Reinigungsfirma bevorzugen und habe meine Zustimmung zur Rückkehr zur Hausordnung verwehrt. Ist es rechts das per Mehrheitsentscheid diese Entscheidung dennoch gefällt werden kann. Gerichtliche Urteile, welche ich recherchieren konnte, beziehen sich nur auf die Ungültigkeit von Mehrheitsentscheidung bei der Beauftragung einer Reinigungsfirma, nicht bei deren Abschaffung.
Vielen Dank für mögliche Hinweise.