Frage zu folgender Situation:
Ordentliche Kündigung des Mietvertrags ist erfolgt. Räumung verzögert sich und erfolgt erst 10 Monate nach Kündigungstermin. Vermieter klagt auf Nutzungsentschädigung in Höhe der Miete zzgl. Nk für 10 Monate (die Zeit der Räumungsverzögerung).
Die Klageschrift offenbart einen - dem Mieter nicht bekannt gegebenen- zwischenzeitlichen Eigentümerwechsel während der Räumungsverzögerung bzw. im 6. Monat nach Kündigungsstermin (Vater überschreibt Immobilie auf Sohn, behält jedoch Nießbrauchsrecht an Immobilie bei).
Muss die Nutzungsentschädigung auch für die Zeit - 4 Monate- nach Eigentümer/Vermieterwechsel gezahlt werden oder ist der Anspruch nur für die Zeit davor (6 Monate) rechtens ?