Liebe Leute,
ich wohne seit einem Monat in der neuen Wohung. Nun ist die Heizung ausgefallen. Ich habe die Hausverwaltung informiert und ein Handwerker hat eine defekte Platine ausgetauscht. Ein anderer Mieter meinte, dass Einsätze des Handwerkers über die Nebenkostenabrechnung abgerechnet werden, auch wenn sie die Therme betreffen. Ich habe versucht Informationen zu dem Thema zu sammeln und hatte den Eindruck, dass ein Mieter Kleinstreparaturen zwar zahlen muss, aber nur wenn sie nicht z.B. die Heizung betreffen oder einen gewissen Betrag überschreiten (--> Sache des Vermieters).
In meinem Mietvertrag ist allerdings festgehalten, dass der Mieter für die Instandhaltung der eigenen Etagenheizung selbst aufkommen muss. Und zwar bis zu einem Betrag von 150 Eur. Ist das in dieser Form zulässig? Der Vermieter muss doch eine funktionierende Heizung zur Verfügung stellen, oder nicht? Ich rede hier natürlich nicht von der jährlichen Wartung, das ist ganz klar meine Sache.
Grüße und vielen Dank.