Muss bei kaputter Heizung immer der Vermieter zahlen?

  • Liebe Leute,

    ich wohne seit einem Monat in der neuen Wohung. Nun ist die Heizung ausgefallen. Ich habe die Hausverwaltung informiert und ein Handwerker hat eine defekte Platine ausgetauscht. Ein anderer Mieter meinte, dass Einsätze des Handwerkers über die Nebenkostenabrechnung abgerechnet werden, auch wenn sie die Therme betreffen. Ich habe versucht Informationen zu dem Thema zu sammeln und hatte den Eindruck, dass ein Mieter Kleinstreparaturen zwar zahlen muss, aber nur wenn sie nicht z.B. die Heizung betreffen oder einen gewissen Betrag überschreiten (--> Sache des Vermieters).

    In meinem Mietvertrag ist allerdings festgehalten, dass der Mieter für die Instandhaltung der eigenen Etagenheizung selbst aufkommen muss. Und zwar bis zu einem Betrag von 150 Eur. Ist das in dieser Form zulässig? Der Vermieter muss doch eine funktionierende Heizung zur Verfügung stellen, oder nicht? Ich rede hier natürlich nicht von der jährlichen Wartung, das ist ganz klar meine Sache.

    Grüße und vielen Dank.

  • Herzlichen Dank! Alles klar, dann ist es meinem Fall wohl zulässig. Die Therme wird zu den "häufig genutzten Teilen" gehören. Finde ich aber schon krass, dass der Vermieter da nicht zuständig ist. Der kann eine alte Therme in der Whg lassen, bis sie auseinanderfällt, und der Mieter muss die häufig anfallenden Kosten zahlen. Andere Mieter haben mit den Thermen auch öfter Probleme.

    Bedeutet der letzte Punkt, dass quasi "Alles oder Nichts" gilt? Wenn für die Kostenübernahme 75 Eur festgelegt ist, dann muss der Vermieter zahlen, sobald diese 75 Eur überschritten werden? Und kann bei einer Reperatur von 100 Eur die 75 Eur nicht abziehen.

    "Der Vermieter darf nicht eine anteilige Kostenübernahme vereinbaren (kostet die Reparatur im Einzelfall EUR 150,00, darf der Vermieter nicht die „erlaubten“ EUR 75,00 verlangen. Eine solche Klausel ist unzulässig)"

  • Herzlichen Dank! Alles klar, dann ist es meinem Fall wohl zulässig.

    Nein, ist es nicht! Die Reparatur einer Therme ist Sache des Vermieters. Die Kleinreparatur am Ein/Ausschalter wäre vom Mieter zu tragen, wenn der Betrag unterhalb des vereinbarten läge. Und bitte noch einmal den Link genau lesen, besonders welche Dinge zu den Kleinreparaturen gehören.

  • Ui stimmt! Ich habe das vorhin in der Eile vom Heizkörper abgeleitet. Aber selbst da bezieht es sich eher auf den Temperaturregler.

    Vielen Dank für die Auskunft! Du (Sie?) hast (haben) mir sehr geholfen. Leider ist der lokale Ableger des Mieterbundes sehr schlecht, sonst wäre ich da Mitglied.

  • Ne, ne, wir duzen uns hier im Forum.

    Super. Ist mir in Foren allgemein lieber. In Foren mit bestimmten Thematiken neigen die Nutzer jedoch zum Siezen.

    Noch mal zum Verständnis. Die Regelung mit der Kleinstreparaturklausel ist geltendes Recht und kann auch nicht "überschrieben" werden? Es macht also keinen Unterschied, ob das in meinem Mietvertrag anders steht und ich es unterschrieben habe? Dort ist festgelegt, die Wartung und Instandhaltung der gesamten Etagenheizung obligt mir. Unabhängig davon, müssen die Kosten für den Austausch einer Platine, um die Therme in einen funktionierenden Zustand zu versetzen, vom Vermieter getragen werden?

    2 Mal editiert, zuletzt von Dr_Bausch (1. März 2018 um 09:38)

  • Super. Ist mir in Foren allgemein lieber. In Foren mit bestimmten Thematiken neigen die Nutzer jedoch zum Siezen.

    Noch mal zum Verständnis. Die Regelung mit der Kleinstreparaturklausel ist geltendes Recht und kann auch nicht "überschrieben" werden. Es macht also keinen Unterschied, ob das in meinem Mietvertrag anders steht und ich es unterschrieben habe? Dort ist festgelegt, ich bin für die Wartung und Instandhaltung der gesamten Etagenheizung verantwortlich. Der Austausch einer Platine an der Therme, um diese in einen funktionierenden Zustand zu versetzen, ist Sache des Vermieters.

    Hallo,

    genau so, die Platine ist ein wesentlicher Steuerungsbestandteil der mit gemieteten Heizung, die Instandhaltung dieser Heizung obliegt dem Vermieter, da nun die Platine schon gar nicht im häufigen Zugriff des Mieter liegt wie weiter oben schon beschrieben z. B. der Ein- und Ausschalter, trifft dies die Instandhaltungspflicht des Vermieters, andererseits könnte ihm das als Mangel an der Mietsache ausgelegt werden.

    Lediglich die Wartung kann dem Mieter auferlegt werden, genau das wird hier wohl von Seiten des Vermieters verwechselt.

    Siehe auch hier:

    Gastherme, Etagenheizung Kleinreparatur?

    Gruß

    BHShuber

  • Vielen Dank für eure Hilfe. Ich habe mir beide Links zu Gemüte geführt. Sehr ergiebig sind auch die Kommentare unter den Artikeln. mietrecht.xxx ist ne wahre Goldgrube, da werde ich mich eingehend mit beschäftigen.

    Im Endeffekt habe ich natürlich trotzdem Pech gehabt. Der Herr von der Hausverwaltung ist Fachanwalt für Mietrecht. Der wird darauf spekulieren, dass sich entweder aus Unwissenheit niemand regt oder aus Kostengründen etc. rechtlichen Streitigkeiten aus dem Weg geht. Aja ich versuche es einfach mal telefonisch zu klären und stelle mich dumm. Vielleicht bringt es was.

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