Handwerker während der Kündigungsfrist dulden?

  • Hallo,

    ich habe meine Wohnung diesen Monat fristgerecht zum 30.06. gekündigt. Ich bin über 9 Jahre in der Wohnung und in der Zeit hat sich der

    Vermieter kein einziges mal blicken lassen. Das ein oder andere mal wurde telefoniert. Vor allem wenn es darum ging, dass ich z.B, Wasserhahn austauschen

    wollte oder ob ich Glasfaserleitung verlegen kann.

    Dem Vermieter ist auch bekannt, dass in der Dusche ein Schaden ist es hat sich am Abfluss, ich vermute durch Abnutzung ein Loch in der Emalie gebildet. Dies habe ich dem

    Vermieter gemeldet und gesagt, dass wir es erst mal provisorisch verriegelt haben.

    Der Schaden ist ihm ca. 1 Jahr bekannt.

    Jetzt will er tatsächlich nach meiner Kündigung obwohl die Frist erst im April beginnt kurzfristig die Wohnung besichtigen.

    Wir haben uns jetzt auf den 29. geeinigt. Zu meiner Frage was muss ich von ihm dulden? Muss ich z.B, Handwerker reinlassen sollte er auf die Idee kommen noch in meiner Mietzeit die Dusche

    auswechseln zu lassen? Dass der Schaden da ist, ist ja länger bekannt. Bei Handwerkern in der Wohnung müsste ich mir zusätzlich zu meinen Umzug noch dafür frei nehmen.

    Das wird bei mir nicht so einfach gehen. Zu dem muss ich sagen die Dusche wurde noch nie gewechselt oder sonst was gemacht und der Vormieter hat es auch einem schlechten Zustand hinterlassen. Wir haben damals 150€ Mietminderung bekommen weil die Wohnung in solch einem Zustand war. Jetzt ist Sie fast im bessern Zustand wie vorher. Habe beim Einzug auch Fotos gemacht.

    Leider haben wir damals vergessen ein Übergabeprotokoll zu machen.

    Kennt sich da jemand aus?

    Danke

    aggii.

  • Grundsätzlich hast Du bis zum Ende des Mietverhältnisses weiterhin sämtliche Rechte und Pflichten.

    Oder anders: Nur weil Du gekündigt hast, bedeutet das nicht, dass Du Handwerker oder Besichtigungen ablehnen darfst.

    Die Duldungspflichten hast Du auch weiterhin.

    Wenn es durch die Maßnahmen zu Einschränkungen kommt, kannst Du natürlich eine angemessene Mietminderung durchführen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo, das ist mir schon bewusst. Nur mir geht es um den aktuellen Fall, dass dem Vermieter der Schaden schon 1 Jahr bekannt ist und er hätte ja vorher schon tätig werden können. Sollte er da jetzt tatsächlich noch was machen wollen wäre ich damit doppelt belastet. 1x Umzug und der Kramm mit Handwerker und was noch dazukommt sind Termine für Nachmieter suche sprich Besichtigungen. Finde ich persönlich etwas viel aufeinmal wenn man bedenkt, dass er in 9 Jahren nicht einmal eine Besichtung gemacht hat.

    Naja mal schauen was wird.

  • Dass der Schaden da ist, ist ja länger bekannt. Bei Handwerkern in der Wohnung müsste ich mir zusätzlich zu meinen Umzug noch dafür frei nehmen.

    Lagerst du Goldbarren in der Wohnung, oder warum musst du für Handwerksarbeiten anwesend sein?:)

    sind Termine für Nachmieter suche sprich Besichtigungen

    Das ist eigentlich üblich und zu dulden. Allerdings nur sehr eingeschränkt. Bei cs. 3 Besichtigungen in den 3 Monaten kann man dir wohl zumindest juristisch nichts vorwerfen.

    Einmal editiert, zuletzt von AJ1900 (21. März 2018 um 14:04)

  • Lagerst du Goldbarren in der Wohnung, oder warum musst du für Handwerksarbeiten anwesend sein?:)

    Das ist eigentlich üblich und zu dulden. Allerdings nur sehr eingeschränkt. Bei cs. 3 Besichtigungen in den 3 Monaten kann man dir wohl zumindest

    Sorry, dass hat nichts damit zu tun was ich zu Hause lagere. Wenn Sie ihren Handwerkern so vertrauen, dass Sie diese alleine lassen bitte. Ich aber nicht. Der Handwerker ist jemand fremdes für mich da lass ich die Person doch nicht in meiner Wohnung unbeaufsichtigt tun und lassen was er will. Das mit der Begrenzung der Besichtigung war mir nicht bekannt. Gut zu wissen.

  • Das mit der Begrenzung der Besichtigung war mir nicht bekannt. Gut zu wissen.

    Da ist weniger eine wirkliche Begrenzung sondern eher vom Einzelfall abhängig. Letztendlich stellt sich die Frage was du zulassen musst ja eh meistens nur dann wenn es vor Gericht geht. Und da du eben gewisse Duldungspflichten hast, zeigt man die eben am besten indem man was duldet, so das man dir ggfl. nicht vorwerfen kann das du eine Neuvermietung verhindert hättest.

  • Hallo, das ist mir schon bewusst. Nur mir geht es um den aktuellen Fall, dass dem Vermieter der Schaden schon 1 Jahr bekannt ist und er hätte ja vorher schon tätig werden können. Sollte er da jetzt tatsächlich noch was machen wollen wäre ich damit doppelt belastet. 1x Umzug und der Kramm mit Handwerker und was noch dazukommt sind Termine für Nachmieter suche sprich Besichtigungen. Finde ich persönlich etwas viel aufeinmal wenn man bedenkt, dass er in 9 Jahren nicht einmal eine Besichtung gemacht hat.

    Naja mal schauen was wird.

    Hallo,

    im Umkehrschluss hätte aber auch der Mieter in Kenntnis der Gegebenheiten von einem Jahr tätig werden können, das berechtigt ihn nicht den Zutritt zu verweigern.

    Komischer Weise ist man immer der Überzeugung dass die Anderen handeln müssten und man selbst das Unschuldslamm ist.

    Gruß

    BHShuber

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