Hallo,
ich habe meine Wohnung diesen Monat fristgerecht zum 30.06. gekündigt. Ich bin über 9 Jahre in der Wohnung und in der Zeit hat sich der
Vermieter kein einziges mal blicken lassen. Das ein oder andere mal wurde telefoniert. Vor allem wenn es darum ging, dass ich z.B, Wasserhahn austauschen
wollte oder ob ich Glasfaserleitung verlegen kann.
Dem Vermieter ist auch bekannt, dass in der Dusche ein Schaden ist es hat sich am Abfluss, ich vermute durch Abnutzung ein Loch in der Emalie gebildet. Dies habe ich dem
Vermieter gemeldet und gesagt, dass wir es erst mal provisorisch verriegelt haben.
Der Schaden ist ihm ca. 1 Jahr bekannt.
Jetzt will er tatsächlich nach meiner Kündigung obwohl die Frist erst im April beginnt kurzfristig die Wohnung besichtigen.
Wir haben uns jetzt auf den 29. geeinigt. Zu meiner Frage was muss ich von ihm dulden? Muss ich z.B, Handwerker reinlassen sollte er auf die Idee kommen noch in meiner Mietzeit die Dusche
auswechseln zu lassen? Dass der Schaden da ist, ist ja länger bekannt. Bei Handwerkern in der Wohnung müsste ich mir zusätzlich zu meinen Umzug noch dafür frei nehmen.
Das wird bei mir nicht so einfach gehen. Zu dem muss ich sagen die Dusche wurde noch nie gewechselt oder sonst was gemacht und der Vormieter hat es auch einem schlechten Zustand hinterlassen. Wir haben damals 150€ Mietminderung bekommen weil die Wohnung in solch einem Zustand war. Jetzt ist Sie fast im bessern Zustand wie vorher. Habe beim Einzug auch Fotos gemacht.
Leider haben wir damals vergessen ein Übergabeprotokoll zu machen.
Kennt sich da jemand aus?
Danke
aggii.