Laut einem jetzt bekannt gewordenen Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes sind in Zukunft Räumungsklagen erst bei Mietschulden von 12 Monaten möglich. Damit sollen die Interessen der Mieter gestärkt werden.
Sobald mir das Urteil in Schriftform vorliegt, werde ich es hier einstellen.