Fragen zum Mietvertrag

  • Ich bin seit einigen Stunden auf eurer Website und habe schon ein paar interessante Informationen gefunden. Danke dafür! Das spricht für euch!

    Nun zu meinen Fragen:

    Ich habe bisher (seit 01.04.2013) einen Mietvertrag, in dem mein Lebenspartner ein regelmäßiges Aufenthaltsrecht eingeräumt ist. Nun zieht er spätestens zum 01.07.2018 in meine Wohnung ein. Der Vermieter ist darüber persönlich informiert und hat wohl auch nichts dagegen. Ich will jetzt eigentlich einen neuen Mietvertrag, um uns beide, aber auch den Vermieter rechtlich abzusichern. Dieser ziert sich da und ich weiß nicht warum. Eine Vermutung ist, dass dann vielleicht einige Punkte darin zu ändern sind. Z.B. Kleinreparaturen mit €150 bzw. €300/Jahr ist ja nicht mehr rechtens. Möglich wäre auch, dass er um seine Mieterhöhung, die alle 3 Jahre im April 2019 fällig wird, fürchtet. Ist es für uns besser bzw. reicht es aus, wenn wir eine schriftliche Ergänzung machen, dass ab 01.07.2018 mein Lebenspartner in den Mietvertrag mit allen Rechten und Pflichten eintritt?

    Ich habe seit dem Einzug direkt am Hauseingang keine Beleuchtung. An meiner Garage und am Hauseck des Nachbarhauses sind nach einigen Metern dann Lampen mit Bewegungsmeldern. Ich habe ihn schon auf die Gefahr der Haftung bei einem Unfall hingewiesen, besonders weil er auch noch 2 Ferienwohnungen im Haus hat. Soll/muss ich auf eine ausreichende Beleuchtung drängen? Offensichtlich ist das nur mit größeren Kosten zu realisieren.

    Auf meiner Terrasse habe ich auch keine Beleuchtung und auch keinen Stromanschluss. Auch das ist zumindest lästig im Sommer ohne Licht da zu sitzen. Ich habe das mit Solar versucht, aber ohne großen Erfolg. Jetzt haben wir einen Stromanschluss in der Wand entdeckt, wo man durchbohren müsste, um beides zu installieren. Das muss der Hauselektriker machen, alles andere akzeptiert er aus Sicherheitsgründen nicht. Wer muss das bezahlen? Ich, weil ich es so will, oder er, weil es (Sicherheits)-Standard ist?

    Seit ca. 2,5 Jahren habe ich Probleme mit meinem Hänge-WC. Ich bekomme es einfach nicht mehr sauber. Die üblichen WC-Reiniger und auch Entkalker helfen nicht mehr. Schärfere Mittel darf ich wegen den älteren Rohren nicht nehmen, helfen aber wohl auch nicht bei einer aufgerauhten WC-Oberfläche. Das WC ist ca. 20 Jahre alt. Wann und aus welchem Grund kann ich den Austausch verlangen?

    Soll ich einen Kompromiss mit Vorausbezahlung und Abwohnen (wie auch immer) der Instandsetzungen anbieten? Oder z.B. dass ich die Leuchte auf der Terrasse selbst bezahle, die ich ja wieder bei einem Auszug abbauen kann?

    Das alles klingt wohl nach einem problematischen Mietverhältnis. Ist es aber nicht. Er ist halt sehr penibel und genau. Wir haben uns im Laufe der 5 Jahre ganz gut arrangiert. Und sie versorgen meinen Kater zuverlässig und mit Zuneigung. Das ist viel Wert und macht es mir schon oft schwer, etwas einzufordern, auch wenn es mir zusteht. Und wenn es ins Geld geht, wird es immer schwierig.

    Ich bin für alle Anregungen und Informationen dankbar. Wichtig wären rechtliche Grundlagen, Urteile usw., um meinen Vermieter wirklich zu überzeugen.

    :(:/?(:!:

  • Dieser ziert sich da und ich weiß nicht warum

    Hallo,

    für dich wichtig ist nur, dass der Vermieter um den Einzug des Lebenspartner unterrichtet ist und dem von Seiten des Vermieters nichts entgegen steht am besten schriftlich.

    Einen neuen Mietvertrag, lass das sein, denn es werden ohne genaue Kenntnis davon zu haben dort Klauseln verankert sein die mittlerweile nichtig sind, zum Nachteil des MIeters sind und deshalb nichtig und vor allem zu deinem Vorteil gereichen können!

    So halte man die Füße still, bittet um eine Erlaubnis für den Zuzug des Lebenspartners und lässt es wie es ist.

    Gruß

    BHSHuber

  • Auf einen neuen Vertrag würde ich auch verzichten. Gegebenenfalls wäre es ausreichend, dass der Lebenspartner per Nachtrag in den bestehenden Vertrag eintritt.

    Unabhängig davon hast Du keinen Anspruch darauf, dass er ihn mit in den Mietvertrag aufnimmt.

    Zur Beleuchtung: Wenn Du hier eine Änderung wünschst, die nicht dem Ursprungszustand der Wohnung entspricht, dann musst Du im E-Fall die Kosten hierfür selbst tragen. Einen Anspruch darauf gibt es nicht.

    Wann und aus welchem Grund kann ich den Austausch verlangen?

    Wenn die Funktion beeinträchtigt ist. Optische Beeinträchtigungen rechtfertigen das in der Regel nicht, allerdings kann man ja mal mit dem Vermieter sprechen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Danke für alle Antworten zu meinen Themen. :);) Ich werde es wegen dem Mietvertrag so machen, wie ihr vorgeschlagen habt. Einen Nachtrag zum bestehenden Mietvertrag, dass mein Lebenspartner mit allen Rechten und Pflichten eintritt.

    Zur Beleuchtung: Ist es nicht inzwischen (Sicherheits-)Standard, dass direkt am Hauseingang bzw. auf der Terrasse/Balkon eine Beleuchtung ist? Auch nach 5 Jahren bin ich unsicher wo ich hin trete, wenn ich aus dem Haus gehe, weil es mir zu dunkel ist.

    Das mit dem WC stelle ich erstmal zurück, obwohl es sicher nicht mehr hygienisch ist. Das andere ist wichtiger.

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