Pflichten bei Vertragskündigung

  • Hallo an Alle,

    zu Beginn: vielen Dank für so ein tolles Forum! Viele Beiträge hier haben mir schon sehr weitergeholfen. Leider bin ich jetzt selbst in einer sehr unglücklichen Lage und weiß nicht mehr genau wie ich mich verhalten soll, bzw. welches Vorgehen va. rechtlich am sinnvollsten ist.


    Aufgrund der vielfältigen Problematik habe ich das Unterforum "Kündigung" gewählt, in der Hoffnung, damit den korrekten Bereich adressiert zu haben.

    Vorgeschichte:

    Mietwohnung angemietet im März 2015. Vereinbart wurde eine Grund/Kaltmiete, sowie eine pauschale Nebenkostenabrechnung (Berechnung pro Person). Weiterhin wurde die eingebaute Küche für 500€ - für die Dauer der Miete - übernommen. (Steht auch so im Mietvertrag)

    Im Januar des folgenden Jahres (2016) haben wir eine weitere Wohnung im Mehrparteienhaus dazugemietet - ohne Mietvertrag. Zu Beginn hieß es noch, dass wir den im Verlauf der nächsten 2-3 Monate erhalten werden, das ist jedoch nie passiert. Da es nicht dringlich erschien, bestanden wir auch nicht weiter darauf, da wir auch merkten, dass die Vermieter das nicht wollen.

    Aufgrund vermehrt auftretender Schikanen (va. wegen der umfangreichen Putz- und Flurwoche) haben wir jetzt den Mietvertrag ordentlich gekündigt. Wie erwartet kommt es auch hier zu ausufernden Differenzen zwischen den Vermietern und uns.

    - Schönheitsreparaturen:

    Vermieter verlangen, dass wir die Küche tip top instand setzen. An dieser Stelle sei jedoch erwähnt, dass wir erst im Nachhinein - also nachdem wir den Mietvertrag damals unterschrieben haben - gesehen haben, dass die Küche in einem nicht guten Zustand ist. Das Alter der Küche beträgt ca. 15-20 Jahre. Viele Schubladen waren morsch und wurden nur noch von Schrauben innen fixiert. Schaniere der Schränke waren auch nicht mehr i.O. Als wir damals die Vermieter fragten, ob sie diese reparieren können, wurde das vernein. "Es wäre ja jetzt unsere Küche" und wir müssten uns darum kümmern.

    Jetzt wurde die Küche abermals vom Vermieter an unsere Nachmieter "verkauft" und es wird nun von uns verlangt diese Dinge, die schon zu Beginn defekt waren, zu reparieren. Ist das rechtens?

    - Kündigung der Wohnung ohne Mietvertrag

    Ein weiterer Grund für uns zu Kündigen war, dass wir nach 1 1/2 Jahren noch immer keinen Mietvertrag bekommen haben. Nach der Geburt des 2ten Kindes wollten wir versuchen Wohngeld zu beantragen und wollten deshalb diesen doch gerne haben, zumindest eine schriftliche Bestätigung das wir die Miete zahlen. Das wurde uns verweigert.

    Jetzt, nachdem wir den Mietvertrag gekündigt haben, haben wir erfahren, dass die Wohnung vom Vermieter gar nicht "angemeldet" war. Also das Geld nicht versteuert wurde und offiziell gar nicht existiert. Das erklärt auch, weswegen in den 1 1/2 Jahren nicht eine Reparatur erfolgt ist (ein Fenster war z.B. Kaputt und liesen sich von außen aufdrücken). Laut Vermieter konnten sie sich dadurch 200€ monatlich einsparen (Krankenversicherungsbeiträge + Steuern). Daraufhin sagte ich, dass wir die Wohnung ja auch dann direkt räumen könnten und uns nicht an die 3 Monatige Kündigungsfrist halten müssten. Das wurde sehr deutlich verneint. DIe Vermieter beharren auf die Zahlung von weiteren 2 Mieten. Das das ja schon fast ein Straftatbestand seitens der Vermieter ist ist klar, aber raus dürfen wir wohl trotzdem nicht früher, oder?

    - Nebenkostenabrechnung

    Wir zahlen zu 4 (2 Erw. 2 Kinder <4Jahre) 175€ Nebenkosten - ohne Heizung und Strom. Aufgrund der großen Differenzen werden wir den letzten Monat der Miete nicht mehr hier in der Wohnung verbringen, sondern zahlen 1 Monat quasi doppelt. Haben wir das recht, die Nebenkostenpauschale deshalb zu verringern, da wir kein Wasser o.ä. verbrauchen? Muss der Vermieter uns eine Abrechnung erstellen?

    - Putzwoche

    Auch hier: wir ziehen ja 1 Monat "früher" um, und die Wohnung steht deshalb leer. Auf die Putzwoche wurde sehr großen Wert gelegt; so müssen wir im 3 Wöchigen Turnus 2 x den kompletten Hausflur putzen, die Straße von oben bis unten fegen, den Zugang zum Haus fegen, Briefkasten, Türen und Fenster abwischen und auch den Keller fegen + wischen. Also schon wirklich sehr umfangreich. Dürfen wir - rein rechtlich - wenn wir schon 1 Monat früher ausziehen "ein Sparprogramm" der Putzwoche ausführen. Also nur saugen, und fegen - ohne diese ganzen Detail-Putzarbeiten?

    Ich würde mich wirklich sehr über eine Rückmeldung freuen. Wie ihr bestimmt rausgelesen habt geht es uns wirklich sehr schlecht momentan und an allen Ecken und Enden versucht man noch was aus uns rauszuquetschen. Oder wie seht ihr das?

  • Jetzt wurde die Küche abermals vom Vermieter an unsere Nachmieter "verkauft" und es wird nun von uns verlangt diese Dinge, die schon zu Beginn defekt waren, zu reparieren. Ist das rechtens?

    Was stand im Übergabeprotokoll zum Zustand der Küche? Natürlich kann man euch nicht verpflichten den Zustand der Küche zu verbessern. Bitte die konkrete Klausel zur Miete und zu den Schönheitsreparaturen hier posten.

    Jetzt, nachdem wir den Mietvertrag gekündigt haben, haben wir erfahren, dass die Wohnung vom Vermieter gar nicht "angemeldet" war.

    Anzeige erstatten wegen Steuerhinterziehung.

    Das das ja schon fast ein Straftatbestand seitens der Vermieter ist ist klar, aber raus dürfen wir wohl trotzdem nicht früher, oder?

    Nein.

    Haben wir das recht, die Nebenkostenpauschale deshalb zu verringern, da wir kein Wasser o.ä. verbrauchen? Muss der Vermieter uns eine Abrechnung erstellen?

    Nein, darum nennt man das Pauschale. Ihr könnt ja auch nicht sagen wir sind im Urlaub und zahlen darum weniger.

    Dürfen wir - rein rechtlich - wenn wir schon 1 Monat früher ausziehen "ein Sparprogramm" der Putzwoche ausführen.

    Nein. Nur weil ihr die Wohnung nicht bewohnt seid ihr nicht von euren Pflichten entbunden.

    Wie ihr bestimmt rausgelesen habt geht es uns wirklich sehr schlecht momentan und an allen Ecken und Enden versucht man noch was aus uns rauszuquetschen. Oder wie seht ihr das?

    Das mit der Küche ist ist ziemlich kacke. Der Rest aber völlig in Ordnung. Nur weil ihr früher auszieht muss man euch weder die Fristen verkürzen noch eure Pflichten erlassen.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Hallo darkshadow,

    vielen herzlichen Dank für deine Antwort.

    Das mit der Miete in der "schwarzen" Wohnung habe ich mir fast schon gedacht. Im Endeffekt ist es ja ein mündlicher Mietvertrag; Ob und wie die Miete Steuerlich beim Finanzamt, bzw. Allgemein bei der Krankenversicherung angegeben wird, ist ja Sache des Vermieters. Andererseits ist es auch Zwischenmenschlicher Perspektive schon zynisch, wenn man selbst eine Straftat begeht, aber selbst auf die Einhaltung von Vertraglichen Bestandteilen beharrt, oder?

    Ist denn bei einer pauschalen Nebenkostenvereinbarung keine Abrechnung forderbar?

    Wegen der Putzwoche: Davon wurden wir erst in Kenntnis gesetzt, nachdem wir den Vertrag unterschrieben hatten. Kann man jetzt im Nachhinein

    von all den ganzen Detailregelungen absehen? Sind die so in dieser radikalen Form rechtlich überhaupt durchsetzbar? In unseren bisherigen Mietwohnungen bestand die Putzwoche aus der Flurreinigung alle 2 Wochen.

  • Ist denn bei einer pauschalen Nebenkostenvereinbarung keine Abrechnung forderbar?

    Zur Abrechnung verpflichtet ist der Vermieter nur wenn monatliche Vorauszahlungen vereinbart sind.

    Im Endeffekt ist es ja ein mündlicher Mietvertrag;

    Was denn nun? Im Ausgangsbeitrag schreibst u.a. steht so im Vertrag. Also gibt es doch einen schriftlichen?

  • Zur Abrechnung verpflichtet ist der Vermieter nur wenn monatliche Vorauszahlungen vereinbart sind.

    Was denn nun? Im Ausgangsbeitrag schreibst u.a. steht so im Vertrag. Also gibt es doch einen schriftlichen?

    Im Ausgangsbeitrag steht, dass es eine Wohnung mit Mietvertrag gibt, als auch eine ohne Mietvertrag. Für die Wohnung ohne Mietvertrag wurden in der Vergangenheit notwendige Reparaturen u.s.w. verweigert, sowie durfte die Wohnung nirgends (z.B. Wohngeld) angemeldet werden, da diese vom Vermieter "schwarz" unterhalten wird.