Miete zahlen trotz Aufhebung

  • Hallo miteinander,

    ich habe einen befristeten Mietvertrag bei einem Studentenwohnheim und habe mich durchgerungen den Vertrag zu kündigen. Nur noch ein Problem: Das Wohnheim will, dass ich die Miete trotz Auszug weiterzahle, sofern das Wohnheim keinen Nachmieter findet. Das kommt mir leicht spanisch vor und darum wollte ich mal nach eurer Meinung fragen.

    Hier der genaue Text:

    Zitat

    2. Hiermit beantrage ich die Aufhebung dieses Mietvertrags im beiderseitigen Einvernehmen unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum 30.04.2018.

    3. Sofern bisher noch nicht geschehen, hebe ich rein vorsorglich diesen Mietvertrag hiermit auf gemäß § 4 bzw. § 18 des Vertrags unter Einhaltung einer Frist von zwei Monaten zum 30.09.2018.

    4. Die vereinbarte Miete ist weiterhin bis zur Annahme dieses Antrags, mindestens bis zu dem unter Punkt 2 genannten Zeitpunkt, längstens jedoch bis zu dem unter Punkt 3 genannten Zeitpunkt zu entrichten. Voraussetzung für die Annahme ist der Abschluss eines Mietvertrags mit einem Nachmieter, um den sich das Studentenwerk, entsprechend den Vergaberichtlinien, bemühen wird. Die Annahme wird durch die nicht mehr vorgenommene Abbuchung der Miete bestätigt.

  • Das ist aber üblich, dass es in Studentenwohnheimen Kündigungsfristen gibt, die sich an die Laufzeiten der Semester orientieren. Diese Wohnheime unterliegen in diesen Punkten auch nicht dem deutschen Mietrecht. Also Daumen drücken, dass sich ein Nachmieter findet.