Durchlauferhitzer in der Küche defekt - Reparatur auf Mieterkosten?

  • Hallo Community,

    ich hoffe etwas mehr Information hier zu erhalten zu folgendem Thema vllt hat jemand Erfahrung damit und kann die teilen.

    Ich wohne in einer 2er WG. Die Wohnung bezieht ihr Warmwasser aus Durchlauferhitzern. Der in der Küche ist jetzt defekt. Habe gerade mit der Verwaltung telefoniert und die sagten mir, dass ich dafür selbst verantwortlich sei, sie also nichts übernehmen. Außerdem hätte ich das selbst so eingerichtet (was nicht stimmt, denn ich bin hier in die WG eingezogen, da war schon alles so vorhanden).

    Meine Frage: Gibt es eine allgemeine Regelung, dass der Vermieter für die Bereitstellung von Warmwasser verantwortlich ist? Oder muss ich die Kosten für einen neuen Durchlauferhitzer leider doch selbst übernehmen?

    Vielen Dank im Voraus!

    der Dresdner Studi

  • Frag mal zuerst deinen Mitbewohner ob er vieleicht selbst einen Durchlauferhitzer montiert hat oder ähnliches. Ansonsten ist normalerweise der Vermieter dafür verantwortlich.

  • Hallo dresdnerstudi,

    ich bezweifle, dass sich in der Küche ein Durchlauferhitzer befindet. Solche Geräte werden normalerweise nur für die Warmwasserbereitung im Bad installiert. Ich tippe eher auf ein 5 Liter-Untertischspeicher.

    Ein Untertischgerät könnte(!) auch im Zuständigkeitbereich des Mieters liegen. Was steht denn dazu im Mietvertrag?

    Gruß

    ObiWan

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