Rechte eines Neumieters?

  • Hallo Forum,

    ich wohne (neu) in einer Wohnanlage mit insgesamt 6 Wohneinheiten (2 WE sind "extreme "Altmieter", 1 WE ist z.Zt. frei, 2 weitere WE werden von Mietern (5 - 10 Jahre Mietdauer) bewohnt. Ich wohne jetzt 1 Jahr in der Wohnanlage. Wir haben einen gemeinsamen Hof mit 4 Garagen und einer Freifläche. Die beiden Altmieter haben die Freifläche unter sich aufgeteilt. Der eine hat sich ein Holz-Gartenhaus mit Sitzecke gebaut, der andere Altmieter hat sich eine gemütliche überdachte Sitzecke und eine "Blumenecke" eingerichtet.

    Meine beiden anderen Mitmieter zeigen kein Interesse an "Hofnutzung". Ich schon! Die Wohnanlage hat vor ca. 2 Jahren einen neuen Besitzer erhalten, der das Warum der Aufteilung, auf nur auf 2 Mieter nicht dokumentieren kann und ob die Aufteilung irgendwo schriftlich festgehalten wurde. Da der Vermieter weiter weg wohnt, kümmert er sich auch nicht um diese Angelegenheit!

    Ich hoffe, ich konnte soweit nachvollziehbar erklären und nun zu meiner Frage:

    Habe ich ggf. auch Rechte, wenn ich mir "meinen Hofanteil" erstreite würde? Eine "Ecke" würde es geben, aber dazu müsste einer der Altmieter einen Teil "seiner Hoffläche" abtreten und das ist auch das Problem. Keine will Erworbenes (ob zu Recht = vertraglich vereinbart; oder zu Unrecht = einfach in Besitz genommen) abgeben.

    Wie ist eure geschätzte Meinung?

  • Habe ich ggf. auch Rechte, wenn ich mir "meinen Hofanteil" erstreite würde?

    Das kann dir nur dein Vertragspartner, der Vermieter, beantworten.

    Ein automatisches Hofnutzungsrecht hast Du nicht.

    Aber schau mal in deinen Mietvertrag ob da evtl. was dazu drin steht.

  • Wie ist eure geschätzte Meinung?

    Hallo,

    grundsätzlich hängt es an den vertraglichen Vereinbarungen, die im Mietvertrag verankert sind.

    Hast du keinen Hofanteil mitgemietet, kannst du auch keinen einklagen!

    Hast du einen Hofanteil mitgemietet, bzw. in Form gemeinsamer nicht definierter Hofnutzung, kannst du keinen bestimmten Hofanteil einklagen!

    Nur, wenn dir mietvertraglich ein bestimmter Anteil zugewiesen ist dieser bezeichnet ist kannst du hier etwas verlangen, sonst nicht.

    Gruß

    BHShuber