Als Mieter Hausverbot erteilen?

  • Hallo zusammen,

    wir haben aufgrund eines Wasserschadens eine z.T. chaotische Wohnsituation, ein Teil der Möbel steht im Treppenhaus, der Rest bei einem anderen Mieter (freundlicherweise).


    Der Vermieter hat - wieder einmal - eine Versicherungshandwerker-Firma beauftragt, die absolut nicht in die Gänge kommt, herumlügt und auch im Internet durch gefakte bzw. gekaufte Google-Bewertungen glänzt, um an Klicks bzw. Kunden zu kommen.

    Da m.E. eine Kommunikation bzw. Zusammenarbeit so nicht mehr möglich ist, würden wir gerne sofort ein Hausverbot aussprechen.
    Der Vermieter kann ja andere Handwerker beauftragen, die zeitnah mit den Arbeiten beginnen werden.


    Riskieren wir durch das Hausverbot eine Räumungklage oder fristlose Kündigung?
    Wer kennt sich damit aus?
    Oder muss man als Mieter wirklich jeden Idioten in die Wohnung lassen, wenn jetzt schon klar ist, dass das ganze nur per Anwalt laufen kann, einschließlich finanziellem Totalschaden, wenn die auch noch die Möbel zerstören (was zu erwarten ist).

    Herzlichen Dank!

    Einmal editiert, zuletzt von Schnappchen (8. Mai 2018 um 18:21)

  • Riskieren wir durch das Hausverbot eine Räumungklage oder fristlose Kündigung?

    Darauf wird es hinaus laufen. In deiner nur gemieteten Wohnung entscheidet der Vermieter/Eigentümer welche Handwerker welche Arbeiten ausführen. Hol dir anwaltliche Hilfe, aber im wahrsten Sinne des Wortes. Einen Anwalt, welcher auch Hausbesuche macht!

  • Ein Hausverbot darf erteilen, wer das Hausrecht innehat. Im Fall Vermieter-Mieter ist das Hausrecht des Mieters stärker als das Eigentumsrecht des Vermieters. So kann zum Beispiel der Mieter dem Vermieter ein Hausverbot für die Wohnung (!) aussprechen. Es sei denn, ,es handelt sich um eine private Wohnung. (Quelle: Internet)

    Eine fristlose Kündigung kann nur mit besonderem Grund ausgesprochen werden:

    • andauernde Lärmbelästigung
    • unerlaubte Untervermietung der Wohnung
    • erhebliche Gefährdung der Mietsache
    • vertragswidrige Nutzung der Mietsache
    • Mietrückstände

    Meine Aussagen stellen keine Rechtsberatung dar.

    Wer etwas will, findet Wege. Wer etwas nicht will, findet Gründe.

    Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Klar kann der Mieter hier ein Hausverbot aussprechen, aber das ist nicht zielführend. Der Vermieter entscheidet frei darüber, wen er Aufträge erteilt. Wenn das dem Mieter nicht passt (außer bei Nachweisbaren Unzumutbarkeit) und ein Hausverbot erteilt, dann kann der Vermieter den Mieter dafür in Anspruch nehmen.

    Das ist halt die Gefahr die hier im Raum steht.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!