Mieter zieht Reparatur von Tür von Kaution ab

  • Hallo,

    Leider hab ich im Internet nichts vergleichbares gefunden. Ich bin vor einem Jahr aus meiner Wohnung ausgezogen. Bei der Übergabe der Mietsache kam ein Riss in der Türzarge einer Innentür auf das Protokoll dass von beiden unterschrieben wurde, mit dem mündlichen Vorbehalt von mir, dass ich mit dem Riss nichts zutun habe. Den Schaden habe ich nicht angerichtet (Fakt). Sie wollte es mit dem Auszugsprotokoll des Vormieters abgleichen, weil es aus von mir kein Einzugsprotokoll gibt (Ja, ich weiß, es war dumm. Erste Wohnung). So sind wir verblieben.

    1 Jahr Stille. Kein Wort über die Tür. Nichts.

    Heute kam die Kautionsabrechnung in der sie von meiner Kaution (450€) für die Materialien und den Einbau einer neuen Türzarge insgesamt 460€ berechnet. Nach einem Anruf bei ihrer Sekretärin sagte diese dass der Schaden beim Vormieter nicht vermerkt war, und ich deshalb dafür aufkommen muss. Da ich den Schaden nicht verursacht habe, frage ich mich wie ich nun vorgehen soll. Ich kann bis zum 30.05 der Abrechnung widersprechen.
    Hatte Kontakt zum jetzigen Mieter. Tür ist noch die Alte mit Schaden.

    Ich habe:

    - Bilder von 10 Tage nach dem Einzug wo der Schaden zu sehen ist

    - Eventuell Bilder von der Wohnungsbesichtigung wo der Schaden zu sehen ist (Kann erst ab Juni auf das Backup zugreifen, bin im Ausland)

    Was kann ich tun? Ich möchte die Kaution wiederhaben. Bin Student (arm).

    Danke im Voraus!

  • Eventuell Bilder von der Wohnungsbesichtigung wo der Schaden zu sehen ist (Kann erst ab Juni auf das Backup zugreifen, bin im Ausland)

    Das ist das Wichtigste. Da du das Übergabeprotokoll unterschrieben hast muss du den Nachweis erbringen, das der Schaden bereits vorher entstanden war. Kannst du das nicht, hast du schlechte Karten.

    Hatte Kontakt zum jetzigen Mieter. Tür ist noch die Alte mit Schaden.

    Ändert nichts daran. Du muss den Schaden begleichen, das Geld muss man nicht dafür nutzen, dass der Schaden tatsächlich behoben wird. Dann dürfte aber in der Summe keine Mehrwertsteuer enthalten sein.

    Man kann noch damit argumentieren, dass der Schaden hätte innerhalb von 6 Monaten geltend gemacht werden müssen. Aber hier wird die Aufrechnung erklärt, das ist sogar noch möglich. Kann man Kaution – Keine Aufrechnung mit verjährten Betriebskostennachzahlungen.

    Im Ergebnis dreht sich also die Frage, ob du die Bilder von der Türzarge hast bei der Besichtigung. Dann stellt sich die Frage, ob die Bilder als Beweis zugelassen werden. Die könnten ja auch nachträglich entstanden sein und manipuliert, das müsste auch erst geprüft werden.Außerdem willst du was vom Vermieter und da muss du wahrscheinlich einen Anwalt einschalten oder sogar Klage einreichen, bis er sich wirklich bewegt, aber auch nur wenn du die Bilder hast und wie gesagt, das ist noch keine Garantie.

    Du muss also zum Anwalt, da kommst du nicht drum herum um realistische Ansprüche zu haben.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Danke für die schnelle Antwort!

    Beim Einzug gab es gar kein Protokoll. Muss die Vermieterin gar nicht beweisen dass der Schaden nicht zwischen dem letzten Mieter und mir entstanden ist?

    Wir sind eine Handwerkerfamilie und können (Hätten es auch getan, würden es auch noch tun) den Schaden selbst beheben. Gibt es einen Anspruch darauf dass ich den Schaden selbst, professionell, behebe bevor die Vermieterin Geld bekommt?

    Denkst du, das mit der 6-montigen Frist trifft zu?

    Anwalt kann ich mir keinen leisten, nur studentische Rechtsberatung. Die Bilder + die Beratung kann ich erst ab den 3. Juni in Anspruch nehmen/raussuchen. Die Frist läuft am 30.05 ab. Sollte ich Einspruch bei der Rechnung einlegen? Wenn ja, was kann ich da als Antwort auf die Kautionsberechnung schreiben?

  • Muss die Vermieterin gar nicht beweisen dass der Schaden nicht zwischen dem letzten Mieter und mir entstanden ist?

    Doch, da hast du Recht und ich habe zu vorschnell geantwortet. Der Vermieter ist in der Beweislast, das der Schaden beim Bezug noch nicht bestanden hat. Das wird meistens darüber gelöst, dass im Mietvertrag steht, das die Wohnung mangelfrei übergeben wurde (oder ähnliche Formulierungen), steht vergleichbares dazu in deinem Mietvertrag?

    Gibt es einen Anspruch darauf dass ich den Schaden selbst, professionell, behebe bevor die Vermieterin Geld bekommt?

    Nein, kannst in du § 249 BGB - Art und Umfang des Schadensersatzes nachlesen, in Absatz zwei findest du es.

    Denkst du, das mit der 6-montigen Frist trifft zu?

    Lies das von mir verlinkte. Es wird mit der Kaution aufgerechnet, das ist nicht weiter das Problem. So würde ich das beurteilen.

    Die Frist läuft am 30.05 ab. Sollte ich Einspruch bei der Rechnung einlegen?

    Das ist ja bisher nur eine private Frist und kein Schreiben von Gericht? Daher ist das nicht ganz so fatal wenn die Frist abläuft, wobei du dann im Verzug bist und man klagen könnte. Schreibst einfach, das du mehr Zeit für die Prüfung der Angelegenheit brauchst.

    Anwalt kann ich mir keinen leisten, nur studentische Rechtsberatung.

    Wenn du gar kein Geld hast, geht auch Beratungsschein beim Amtsgericht. Ist die studentische Rechtsberatung eine Law Clinic oder einfach nur ein Beratungsschein für einen bestimmten Anwalt?

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Zitat

    Doch, da hast du Recht und ich habe zu vorschnell geantwortet. Der Vermieter ist in der Beweislast, das der Schaden beim Bezug noch nicht bestanden hat. Das wird meistens darüber gelöst, dass im Mietvertrag steht, das die Wohnung mangelfrei übergeben wurde (oder ähnliche Formulierungen), steht vergleichbares dazu in deinem Mietvertrag?

    Im Mietvertrag steht: "Der Vermieter gewährt den Gebrauch der Mietsache in dem Zustand bei Übergabe, die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters für anfängliche Sachmängel wird dem Vermieter vom Mieter erlassen." -> Bedeutet ich die Vermieterin ist nie in der Schuld laut Mietvertrag, oder?

    Das ist ja bisher nur eine private Frist und kein Schreiben von Gericht? Daher ist das nicht ganz so fatal wenn die Frist abläuft, wobei du dann im Verzug bist und man klagen könnte. Schreibst einfach, das du mehr Zeit für die Prüfung der Angelegenheit brauchst.

    Private Frist, habe noch ein Guthaben von den Nebenkosten. Im Brief steht dass wenn ich mich bis zum 30.05 nicht melde, mein Guthaben überwiesen wird und es damit geschehen ist.

    Wenn du gar kein Geld hast, geht auch Beratungsschein beim Amtsgericht. Ist die studentische Rechtsberatung eine Law Clinic oder einfach nur ein Beratungsschein für einen bestimmten Anwalt?

    Ist nur eine offene Sprechstunde mit einem Rechtsanwalt.

    Was denkst du? Lohnt es sich für die Kaution zu kämpfen, oder stehen die Chancen zu schlecht und es ist den Aufwand nicht wert. Was würdest du machen?

  • Private Frist, habe noch ein Guthaben von den Nebenkosten. Im Brief steht dass wenn ich mich bis zum 30.05 nicht melde, mein Guthaben überwiesen wird und es damit geschehen ist.

    Stimmt, man verlangt gar keine Zahlung von dir. Die Frist ist für dich also Bedeutungslos. Was die andeuten ist ein Schuldenerlass bzw. negatives Schuldanerkenntnis, aber durch bloßes schweigen und deren Überweisung kommt sowas nicht zustande. Daher hast du genug Zeit.


    Was denkst du? Lohnt es sich für die Kaution zu kämpfen, oder stehen die Chancen zu schlecht und es ist den Aufwand nicht wert. Was würdest du machen?

    Da der Vermieter beweisen muss, das der Mangel nicht schon beim Einzug vorlag stehen deine Chancen nicht so schlecht, dann noch mit den Fotos stehen die Chancen besser. Du solltest die Sprechstunde beim Anwalt erstmal wahrnehmen. 400€ ist viel Geld und ich würde Klage, aber ich habe auch eine Rechtsschutzversicherung. Aber ohne eigenen Anwalt würde das Prozesskostenrisiko bereits 260€ betragen, das ist nicht wenig. Aber soll der Anwalt dir erstmal deine Risiken erklären und die Aussichten.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Da der Vermieter beweisen muss, das der Mangel nicht schon beim Einzug vorlag stehen deine Chancen nicht so schlecht,

    Auch mit dieser Klausel im Mietvertrag? "Der Vermieter gewährt den Gebrauch der Mietsache in dem Zustand bei Übergabe, die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters für anfängliche Sachmängel wird dem Vermieter vom Mieter erlassen."

    Danke für deine Hilfe. Ich werde erstmal schriftlich verfassen, dass ich noch Zeit benötige und deswegen der Abrechnung widerspreche. Da muss nichts besonderes in den Brief, oder?

    Denkst du es ist sinnvoll Kontakt mit der Vermietern aufzunehmen und die möglichen Wege durchzugehen, auch Reparatur anbieten, oder um einen beidseitigen Rechtsweg zu vermeiden sich auf eine Summe zu einigen?

  • Auch mit dieser Klausel im Mietvertrag? "Der Vermieter gewährt den Gebrauch der Mietsache in dem Zustand bei Übergabe, die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters für anfängliche Sachmängel wird dem Vermieter vom Mieter erlassen."

    Hat damit nichts zu tun.

    Da muss nichts besonderes in den Brief, oder?

    Nein.

    Denkst du es ist sinnvoll Kontakt mit der Vermietern aufzunehmen und die möglichen Wege durchzugehen, auch Reparatur anbieten, oder um einen beidseitigen Rechtsweg zu vermeiden sich auf eine Summe zu einigen?

    Da er sich an keine mündliche Absprache hält eher nicht, aber der Versuch kann ja nicht Schaden.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!