Boden kaputt bei Wohnungsabnahme. Frist zur Besserung?

  • Hallo,

    ich habe am 07.05. von der Baugesellschaft meine neue Wohnung übernommen.

    Im Abnahmeprotokol wurde vom Vertreter der Baugesellschaft festgehalten, dass ein Teil des neu gelegten Bodens von denen kaputt ist.

    Laminat im Wohnzimmer aufgegangen und gebrochen. Dort soll demnächst meine Couch hin. Was ja nicht geht wenn der Boden kaputt ist. Am Samstag habe ich dort eine Mail geschrieben wann die gedenken die Nachbesserung zu machen. Da so letztendlich wie versprochen die Wohnung nicht Bezugsfähig ist in meinen Augen. Jetzt meine Frage wie viel Zeit muss ich dem Vermieter einräumen um alles nach zu zu bessern? Neben dem Boden gibts noch paar andere Kleinigkeiten aber diese sind nicht so dringend. Miete und Kaution ist bezahlt und in knapp 3 Wochen kommen auch die neuen Möbel. Danke vorab für Eure Hilfe.

    Gruß

    Aggi

    Einmal editiert, zuletzt von aggii (14. Mai 2018 um 21:15)

  • ich habe am 07.05. von der Baugesellschaft meine neue Wohnung übernommen.

    Seit dem besteht euer Mietverhältnis?


    Du solltest ein Schreiben mit einer Frist, bis deine Möbel kommen, zur Ausbesserung aufsetzen und es per Einschreiben an den Vermieter schicken. Wenn dieser der Frist nicht nachkommt, kannst du versuchen Mietminderung zu beantragen. Dazu müsst ihr allerdings zunächst eine Mängelanzeige stellen.

    Mieter haben Anspruch auf Mietminderung, wenn die vertragsgemäße Nutzung der Wohnung durch einen Mangel oder aufgrund einer fehlenden 

    Eigenschaft eingeschränkt ist.

    Meine Aussagen stellen keine Rechtsberatung dar.

    Wer etwas will, findet Wege. Wer etwas nicht will, findet Gründe.

    Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Wenn dieser der Frist nicht nachkommt, kannst du versuchen Mietminderung zu beantragen.

    Die Frist muss dafür aber nicht abgelaufen sein. Das Recht der Mietminderung besteht ab der Mängelanzeige, welche bereits erfolgt ist. Also kann er die Miete jederzeit mindern.

    etzt meine Frage wie viel Zeit muss ich dem Vermieter einräumen um alles nach zu zu bessern?

    Zwei Wochen sind in der Regel angemessen. Sollte die Frist verstreichen kann auch eine Ersatzvornahme möglich sein, damit du die Möbel nicht anderweitig einlagern muss, musst du das kannst du die Kosten dafür beim Vermieter geltend machen.

    Vor einer Ersatzvornahme aber unbedingt einen Anwalt einschalten, damit man nicht plötzlich auf den Kosten sitzen bleibt.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Da so letztendlich wie versprochen die Wohnung nicht Bezugsfähig ist in meinen Augen.

    Mal grundsätzlich, welcher Zustand wurde dir überhaupt, am besten schriftlich, zugesichert? Wurde expliziet besprochen, das und das wird noch repariert, oder gehst du lediglich davon aus weil es als Beschädigung im Protokoll vermerkt ist ?

  • Es wurde ausdrücklich festgehalten, dass repariert wird. Danke schon mal für eure Hilfe. Die Baugesellschaft hat sich heute gemeldet die Handwerker werden die Tage wegen Termin anrufen. Gruß aggiii