Liebe Teilnehmer des Forums,
ich wende mich heute mit einer Situation an das Forum, die Fragen aufwirft.
Im ( Mehrfamilien- )Haus befindet sich eine Kellerwohnung, die seit einigen Jahren leer steht und aus versch. Gründen auch nicht mehr explizit als Wohnraum geeignet ist.
Diese wird nun durch einen Mieter des gleichen Hauses als eine Art Hobbyraum benutzt; Miete und Umlagen bezahlt.
Nun tauchte aber die Frage auf, wie denn mit den Müllgebühren zu verfahren ist?
Es gilt ein personenbezogener Anteil, die Tonnen sind auf das Mindestmaß reduziert, da auch Biomüll entsorgt werden kann und die Kosten erhebt die Stadt.
Dies bedeutet, dass hier nicht verkleinert werden muss, da bereits alles auf die tatsächlichen Mieter passend berechnet wurde und sehr gut hinkommt.
Bisher wurde die Kellerwohnung als Leerstand vom Vermieter bezahlt; die verbrauchsbezogenen Kosten nach Personenanzahl mit einer imaginären Person berechnet; auch die Müllgebühren.
Nun wäre für alle hier logisch, dass Wasser, Abwasser usw. natürlich weiter mit einer Person berechnet werde, da die Toilette ja benutzt wird etc.
Dies steht auch nicht zur Debatte...sondern die Frage, ob weiterhin der Anteil für den Müll berechnet werden soll, da die Person ja keinen Extramüll produziert und ihren Anteil ja bereits für die eigentliche Mietwohnung berechnet bekommt. ( Das Hobby verursacht keinen ( zusätzlichen ) Müll, es ist nur räumlich eben in den Keller verlagert.)
Ist hier so ein Fall schon einmal aufgetaucht? Und falls ja, wie wurde verfahren bzw. was ist da das korrekte Procedere?
Für alle Antworten bedanke ich mich bereits herzlich
und wünsche noch schöne Pfingstfeiertage!
Viele Grüße
ElseKling