Andere Wohnung läuft (manchmal) über meinen Wasserzähler

  • Hallo!

    ich habe eine Wohnung seit 10 Jahren gemietet. Diese hat einen eigenen Unter-Wasserzähler, nach dem der Vermieter den Wasserverbrauch meiner Wohnung abrechnet.

    Nach 10 Jahren stellte sich heraus, dass die Wasserleitungen so verschaltet sind, dass im Keller, wo einer der anderen Mieter sein Fahrrad abstellen darf und seinen Gelbe-Sack Müll lagert (dieser Raum ist ohne Schlüssel zugänglich), sich ein Ventil befindet, nach dessen Öffnung, das Wasser von meiner Wohnung über meinen Zähler in die Nachbarwohnung fließt und dort verbraucht werden kann.

    Es scheint so, als ob es sich um ein T-Stück handelt. Das Wasser kommt von links über einen Zähler des Vermieters und von rechts über meinen Zähler. Beide Zähler können einzeln mit Ventilen abgesperrt werden und beide Wasser-Quellen münden in einer Leitung, die in die andere Wohnung geht. D.h. man kann mit den beiden Ventilen steuern, ob das Wasser in die andere Wohnung über meinen Zähler, oder den Zähler des Vermieters oder über beide Zähler läuft.

    Weil der Kellerraum nicht verschließbar ist, besteht somit die Möglichkeit, dass der andere Mieter jederzeit das Ventil öffnen kann, dann bei sich in der Wohnung Baden/Waschen/Garten bewässern kann, was über meinen Zähler geht und er danach das Ventil wieder schließen kann.

    Aufgedeckt wurde das, als in der anderen Wohnung mal Leerstand war und der Vermieter dort Wasser in einen Eimer eingefüllt hat, als er dort putzen wollte. Da lief plötzlich mein Zähler, obwohl bei mir keine Wasserverbraucher eingeschaltet waren.

    Ich sprach ihn darauf an, da sagte er, dass er aus Versehen das falsche Ventil öffnete, da diese nicht beschriftet waren und er nicht wusste, zu was dieses Ventil ist. Hat sich dumm gestellt.

    Nun wohnt in der anderen Wohnung ein Mieter. Ich kann mich nicht auf die Richtigkeit einer Wasserabrechnung verlassen, da dieser Mieter jederzeit an das Ventil kann und es auf und zusperren kann, wie er möchte. D.h. ich kann auf Grund der Verrohrung nicht ausschließen, dass die auf meinem Unterzähler angezeigte Wassermenge nur meiner Wohnung zuzurechnen ist.

    Wie ist die Vorgehensweise?

    Ich habe den Vermieter dazu aufgefordert entweder das Ventil verplomben zu lassen, damit kein Unbefugter es öffnen und schließen kann oder die Leitung mit einem Blindstopfen zu versehen. Ich teilte ihm auch mit, dass falls das nicht geschehen werde, ich künftige Wasserrechnungen beanstanden muss, weil nicht davon ausgagengen werden kann, dass der Unterzähler nur meinen Wasserverbrauch zählt.

    Passiert ist bisher nichts.

    Habe ich einen Anspruch auf eine solche Verplombung?

    Wie sollte ich reagieren, wenn er künftig eine Wasserrechnung mir vorlegt? Gar nicht zahlen mit der obigen Begründung?

    Was ist mit den vergangenen 10 Jahren? Da kann seit meinem Einzug ständig Wasser über meinen Zähler geklaut worden sein, weil ich nicht mal wusste, dass ein solches Ventil existiert.

    Gilt die zivilrechtliche Verjährung auch dann, wenn Jahrelang Betrug zu meinem Lasten begangen wurde?

    Wäre noch das Beste, wenn das Gleiche mit dem Strom passiert. Dass da Leitungen über meinen Zähler meine Wohnung verlassen und irgendwohin anders gehen.

    In der Wohnung, wo man über meinen Zähler Wasser ziehen kann, wohnte ganz früher der ursprüngliche Eigentümer. Vielleicht hat er so immer auf Kosten seiner Mieter zum Teil gelebt.

    Tatsächlich ist mir seit Einzug ein erhöhter Verbrauch von Wasser und Strom aufgefallen. Allerdings konnte ich nicht gut vergleichen, weil ich seit Einzug hier eine Person zur Pflege da habe. Ich schob es daher darauf, dass die Pflege der pflegebedürftigen Person den Mehrverbrauch verursacht.

    Wie würdet ihr Euch in der Situation verhalten?


    Man könnte auch fragen:

    Hat ein Mieter Anspruch darauf, dass entweder die Wasserleitungen nach "seinem" Unterzähler in sich abgeschlossen sind, oder wenn das nicht der Fall ist, hat er dann Anspruch darauf hat, dass eventuelle Ventile nicht von Unbefugten bedient werden können, weil sie z.B. in Kellerräumen liegen, die anderen Mietern zugänglich sind?

    Denn eine Messung eines Zählers für eine bestimmte Mietpartei ist sinnlos, wenn die Wasserleitungen auch eine andere Wohnung mitversorgen können, wenn vom Begünstigten lediglich ein Ventil in seinem Keller umzulegen ist.

    Wie ist seitens Mieter darauf zu reagieren? Welche Ansprüche hat er gegenüber dem Vermieter?

    Urteile konnte ich diesbezüglich nicht finden. Vielleicht habe ich falsch gesucht.

    Grüße

    kawakawa

    Einmal editiert, zuletzt von kawakawa (2. Juni 2018 um 22:45)

  • Wie sollte ich reagieren, wenn er künftig eine Wasserrechnung mir vorlegt? Gar nicht zahlen mit der obigen Begründung?

    Für fehlerhafte Abrechnungen trägst du die Beweislast. Du muss also nachweisen, dass die Abrechnung fehlerhaft ist. Die bloße Möglichkeit einer leicht zugänglichen Manipulation könnte maximal als Indiz gewertet können. Du wirst also mit so einer Behauptung wahrscheinlich keinen Erfolg haben.


    Gilt die zivilrechtliche Verjährung auch dann, wenn Jahrelang Betrug zu meinem Lasten begangen wurde?

    Schadensersatzansprüche deliktischen Handlungen verjähren nach regelmäßig 3 Jahren, insoweit gibt es da keinen Unterschied zu zivilrechtlichen Ansprüchen. Die Verjährung beginnt aber erst mit Kenntnis bzw. grober Unkenntnis. Ob das bei dir vorliegt wäre genau zu prüfen. Aber auch hier gilt deine Beweislast für den Schaden.

    Wie ist seitens Mieter darauf zu reagieren? Welche Ansprüche hat er gegenüber dem Vermieter?

    Ansprüche für den Vermieter halte ich für unwahrscheinlich, wahrscheinlich müsste man eventuelle Schutzvorkehrungen selbst zahlen/vornehmen.

    Bereits der Fakt, dass das 10 Jahre so war kann dafür sorgen, das man einen Anspruch ablehnt. Zusätzlich kommt hinzu, dass das bereits beim Einzug so war und zusätzlich, dass hier halt nur die Möglichkeit einer Manipulation gegeben ist. Nach meinen Empfinden müsste der Vermieter erst aktiv werden, wenn es Hinweise auf eine Manipulation gibt, da solange auch von einem rechtmäßigen Verhalten der Mitmieter ausgegangen werden kann. Denn du vergisst, du könntest auch entsprechend handeln. Ich kann dir dafür aber keine Rechtsprechung an die Hand geben.

    Aber eventuell hat ja ein anderer User hier genauere Kenntnisse von Pflichtenkreis des Vermieters.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!