Eigenbedarf - Vermieter hat mehrere Wohnungen

  • Hallo,
    unser Vermieter hat Eigenbedarf für seinen Sohn der bisher zuhause gewohnt hat angemeldet. Unser Vermieter besitzt mehrere Wohnungen. Darf er sich dann aussuchen welche Wohnung er kündigt oder müsste er eventuell eine der anderen nehmen? Es ist für uns gerade richtig mies wieder hier auszuziehen, nachdem wir jetzt erst 1 Jahr hier wohnen und er uns zu Beginn versichert hat, dass er Mieter auf lange Zeit sucht. Muss man da nicht mit offenen Karten spielen? MfG

  • Darf er sich dann aussuchen welche Wohnung er kündigt oder müsste er eventuell eine der anderen nehmen?

    Grundsätzlich ja, es gibt nur enge Grenzen, wo er das nicht darf. Etwa identische Wohnung im selben Haus, nur zwei Stockwerke höher. Auf andere Häuser muss er sich soweit nicht verweisen lassen.


    Muss man da nicht mit offenen Karten spielen? MfG

    Ja, das muss er. Wenn der Eigenbedarf absehbar war, hätte er keinen unbefristeten Mietvertrag abschließen dürfen, insoweit wäre die Kündigung unwirksam. Die Beweislast liegt dafür aber bei euch und ist nicht ganz so einfach. Vorallem kurzfristige Änderungen können sich immer wieder ergeben.

    Wenn er die Wohnung gerne behalten wollt, müsst ihr wahrscheinlich einen Anwalt anstrengen. Aber wie gezeigt, einen Ansatzpunkt dafür gibt es, man muss nur prüfen wie gut er ist.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Hmm okay, schonmal vielen Dank darkshadow.

    Er besitzt direkt im selben Haus im gleich Stockwerk die Wohnung uns gegenüber. Allerdings ist diese nicht identisch :(


    Ja das wird schwer zu beweisen sein, dass das absehbar war mit seinem Sohn. Der Sohn wohnt halt seit 30 Jahren im Elternhaus und ist offenbar jetzt auf die Idee gekommen auszuziehen.

    Dies wusste mein Vermieter aber sicher schon ab Januar diesen Jahres, hätte er dann nicht gleich Bescheid geben müssen?

    Vlt. werden wir es mit einem Anwalt versuchen...

  • Allerdings ist diese nicht identisch

    Identisch war eventuell missverständlich, sie muss vergleichbar sein.

    Dies wusste mein Vermieter aber sicher schon ab Januar diesen Jahres, hätte er dann nicht gleich Bescheid geben müssen?

    Nach eurem Einzug? Nein. Da reicht dann die Kündigung aus.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!