Darf Mieter zur Wohnungsbesichtigung Vertreter schicken

  • Mieter hat rechtzeitig gekündigt. Lange tat sich nichts. Nun will Vermieter Wohnungsbesichtigungen durchführen. Mieter ist nicht immer da, will in Urlaub fahren. Darf Mieter Vertreter benennen, damit Wohnungsbesichtigung vonstatten gehen kann, oder muss er persönlich anwesend sein? Mieter hat Vermieter mehrere Termine genannt und auch mitgeteilt, dass in Woche x und y Herr Z zu bestimmten Zeiten anspechbar (Smartphone) sein wird, um Termine zu vereinbaren und diese auch durchzuführen. Vermieter möchte, dass sich Herr Z zuvor bei ihm vorstellt. Mieter stellt aber Herrn Z für die zwei Wochen eine Vollmacht aus, dass er die Wohnungsbesichtigungen durchführen darf. Reicht das? Gibt es eine rechtliche Verordnung dazu?

    Vielen Dank,

    viele Grüße

    Für die Hilfestellung benötigen die Helfenden keine Belehrung

    in Form von Links. Links entfernt und Zitat!

    Grace

  • Ich wüsste nicht was dagegen spricht.

    Die Wohnungsbesichtigung ist ja nur ein Realakt der im Betreten/Besichtigen der Wohnung liegt. Dafür braucht es keinen Vertreter, sondern nur den Zugang zur Wohnung, Da ist es völlig egal, wer den Zugang gewährt.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Das denke ich auch. Es wird ja bei der Wohnungsbesichtigung noch kein Mietvertrag o.ä. geschlossen.

    Wer etwas will, findet Wege. Wer etwas nicht will, findet Gründe.

    Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar.