Mieter hat rechtzeitig gekündigt. Lange tat sich nichts. Nun will Vermieter Wohnungsbesichtigungen durchführen. Mieter ist nicht immer da, will in Urlaub fahren. Darf Mieter Vertreter benennen, damit Wohnungsbesichtigung vonstatten gehen kann, oder muss er persönlich anwesend sein? Mieter hat Vermieter mehrere Termine genannt und auch mitgeteilt, dass in Woche x und y Herr Z zu bestimmten Zeiten anspechbar (Smartphone) sein wird, um Termine zu vereinbaren und diese auch durchzuführen. Vermieter möchte, dass sich Herr Z zuvor bei ihm vorstellt. Mieter stellt aber Herrn Z für die zwei Wochen eine Vollmacht aus, dass er die Wohnungsbesichtigungen durchführen darf. Reicht das? Gibt es eine rechtliche Verordnung dazu?
Vielen Dank,
viele Grüße
Für die Hilfestellung benötigen die Helfenden keine Belehrung
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Grace