Wassereintritt durch Küchendecke, Verzögerung des Einzugs

  • Guten Tag,

    wir haben folgende Situation: Seit Juni haben wir eine Wohnung angemietet, diese wurde kernsaniert übergeben, ohne EBK. Nun gab es am 06.Juni einen Wassereintritt durch die Küchendecke, beim Mieter im Geschoss über uns wurde wohl ein defektes Ventil entdeckt so weit ich weiß. Die Küche stand praktisch mit mehreren Millimetern unter Wasser, da wir noch nicht eingezogen sind, kann ich die Dauer nur schätzen, bis max. 24h ist alles Möglich, da wir am Abend des 05. Junis in der Wohnung waren.

    Sprich, Decke inklusive Elektronik wurde stark durchnässt (das Wasser tropfte durch die Downlights), dazu stand das Wasser auf dem Küchenboden und unsere Küchenunterschränke, inklusive Schubladen und Installationsteile wurden durchnässt bzw. standen im Wasser. Wir hatten alles direkt und unmittelbar der Hausverwaltung mitgeteilt, telefonisch und schriftlich. Am nächsten Tag kam eine Haustechnik Firma, um den Ursprung des Wassereintritts zu finden, am übernächsten Tag wurde dann ein Trockungsgerät aufgestellt. Wie lang ich dieses betreiben muss, wurde mir nicht gesagt, im Laufe der folgenden Woche habe ich es dann nicht mehr betrieben, da keinerlei Rückmeldungen mehr kamen. Erst nach mehrfachen Versuchen meinerseits (telefonisch und per Email) wurde das Gerät heute abgeholt. Am 14. Juni kam ein Maler, um die Decke zu streichen. Nun kam weder ein Gutachter oder Ähnliches um Decke, Elektronik, Boden und den eventuellen Schaden an den Küchenschränken festzustellen. Uns wurde darüber hinaus auch nie mitgeteilt, was genau die Ursache war und wie und bis wann er behoben wird.

    Durch den Wasserschaden musste ich die Anlieferung und die Installation der Elektroeinbaugeräte auf unbestimmte Zeit aussetzen, diese war eigentlich für den 08. Juni mit der Spedition und dem Monteur terminiert. Da wir keine Informationen mehr erhalten hatten, wann und wie der Mangel behoben wird, hatten wir entschieden, das ganze diese und nächste Woche einbauen zu lassen, um weitere Verzögerungen zu vermeiden. Dazu musste ich mehrere Stunden frei nehmen, um die Firmen und die Maler in die Wohnung zu lassen, dazu war ich, obwohl ich nicht Schadensverursacher war, permanent am Hinterherlaufen und Koordinieren.

    Lange Rede: Es gibt Schaden an der Mietsache, an unseren Möbeln, eine Verzögerung des Einzugs um mehrere Wochen und die Unannehmlichkeiten des permanenten Hinterherlaufens und Koordinieren.

    Da ich ein harmonisches Verhältnis zur Wohnungsverwaltung anstrebe, habe ich versucht das Thema am Telefon zu besprechen und eine Mietminderung gemeinsam abzusegnen. Mir wurde aber dann lediglich gesagt, ich soll eine Email schreiben, was ich mir so vorstelle. Ich habe den genauen Ablauf und den Schaden protokolliert und frage mich nun, in wie weit ich die Miete mindern kann. Über eine Einschätzung meiner Sachlage wäre ich sehr dankbar und bin mir bewusst, dass ein Anwalt die genaue Einschätzung vornehmen sollte. Dies werde ich ggf. auch noch tun, nachdem ich einige Meinungen eingeholt habe.

    Ich danke recht herzlich und freue mich auf konstruktive Beiträge.

  • Zunächst: Eine Mietminderung ist sicher möglich, über die Höhe kann keine Aussage getroffen werden. Dies wäre zum einen eine unzulässige Rechtsberatung, zum anderen kann der konkrete Schadenumfang nicht aus der Ferne beurteilt werden.

    Hier kann nur der Gang zu einem Fachanwalt empfohlen werden.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Danke für die schnellen Rückmeldungen.

    Kann ich denn konkret die Verzögerung des Einzuges als einer der Minderungsgründe heranziehen, oder lediglich den entstandenen "Sachschaden"? Online habe ich bisher keine Vergleichsurteile gefunden, die eine solche Situation behandelt haben.

  • Naja, den Sachschaden an deinen Möbeln regelt ja grundsätzlich deine Hausratversicherung. Das bleibt bei der Betrachtung einer Mietminderung außen vor. Hier geht es ja dann um eine geminderte Tauglichkeit der Wohnung, bzw. um die Tatsache, dass Du einzelne Räume wenig bis gar nicht nutzen kannst.

    Theoretisch kannst Du ja erst einmal eine Wunschvorstellung äußern (die Mietminderungstabellen geben ja schon eine Tendenz) und dann schauen, wie die Verwaltung reagiert.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.